Ausgelagert:
(23.01.2009, 14:44)Borbaradwurm schrieb:Das Heise-Urteil ist mir bekannt und älter als das von mir erwähnte (was aber keine Rolle spielt, weil beide rechtskräftig(?)). Hier ging es ja auch darum, dass der Forenbetreiber haften soll, aber das muss er eben bei den genannten Beschimpfungen nicht.(23.01.2009, 14:26)Boneman schrieb: Ich bin gerade zufällig im Netz auf einen Thread auf supernature-forum.de gestoßen, in dem ein Gerichtsverfahren zwischen dem Forenbetreiber und Abmahnanwälten eines Unternehmens protokolliert ist.Tja, das Problem ist aber das Heise-Foren-Urteil (auch vom Hamburger Landgericht) in dem es heisst das Forenbetreiber auch für Beiträge Dritter haften.
Ich erwähne das hier, weil (ausgerechnet!) das Landgericht Hamburg, das ja gern mal... umstrittene Urteile in Sachen Internet fällt, entschieden hat, dass Beschimpfungen wie "Penner", "Betrügerfirma" oder "...-Mafia" nicht ausreichen für Unterlassungsansprüche.
Aber jetzt zurück zum Thema!
Great people care.