16.04.2008, 19:21
Calesca schrieb:Dann auch tatsächlich gefunden. Von dort nochmal die Polizei angerufen, die kam dann auch (Stunden später), habens aufgenommenTja, dann kannst Du froh sein, wenn sie Dir keinen Tatvorwurf wegen Unfallflucht mehr machen. Nach § 142 Abs. 4 StGB wird zwar in Bagatellfällen die Strafe gemildert oder von Strafe abgesehen, wenn man sich 24 Stunden freiwillig meldet. Aber die Strafbarkeit an sich entfällt deswegen nicht, denn ob von Strafe abgesehen oder nur gemildert wird, ist eine Frage, die erst das Gericht zu entscheiden hat.
Daher würde ich sagen, Du hast "Glück im Unglück", wenn die Polizei das nicht an die Staatsanwaltschaft weitergibt.
Was den Schaden angeht, weiß ich gar nicht, wie das ist. Eine normale Pflichtversicherung zahlt ja nur den Schaden beim anderen. Allerdings ist bei einem neuen Auto anzunehmen, daß Dein Chef auch eine Vollkasko-Versicherung hat. Die sollte auch die Unfallschäden am "eigenen" Auto zahlen. Zumindest aber in der Pflichtversicherung wird man ja "hochgestuft", wenn die den Schaden übernehmen muß, so daß ein gewisser Geldschaden immer verbleibt. Ich hab' keine wirkliche Ahnung, ob man sowas als Arbeitnehmer selbst zahlen muß. Bei leichter Fahrlässigkeit aber glaub' ich nicht (Stichwort: Innerbetrieblicher Schadensausgleich).
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."