Hallo,
Übrigens - weniger zum Schmunzeln im eigentlichen Sinne, denn als Kuriosum: In Art. 21 Abs. 1 S. 2 Hessische Verfassung (die derzeit so in Kraft ist) ist auch heute noch die Todesstrafe erlaubt. Unglaublich, aber wahr.
Dennoch braucht kein Hesse sich deswegen Sorgen zu machen, denn das Grundgesetz verdrängt diese Vorschrift natürlich, so daß sie nicht zur Anwendung kommt.
Gruß
Zurgrimm
Derian schrieb:Hier habe ich etwas lustiges für euch.im anglo-amerikanischen Bereich gibt's ja viel "case law", also Prezedenzfallrecht. Sind das also irgendwelche abgefahrenen (Fehl-)Entscheidungen einzelner Gerichte oder steht sowas bei denen wirklich im Gesetz geschrieben? Letzteres fällt mir schwer zu glauben.
Seltsame Amerikanische Gesetze
Übrigens - weniger zum Schmunzeln im eigentlichen Sinne, denn als Kuriosum: In Art. 21 Abs. 1 S. 2 Hessische Verfassung (die derzeit so in Kraft ist) ist auch heute noch die Todesstrafe erlaubt. Unglaublich, aber wahr.
Dennoch braucht kein Hesse sich deswegen Sorgen zu machen, denn das Grundgesetz verdrängt diese Vorschrift natürlich, so daß sie nicht zur Anwendung kommt.
Gruß
Zurgrimm
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."