Hallo,
Wenn man mit dem Begriff "Abandonware" aber verbindet, daß das Spiel gleichzeitig "frei", "kostenlos", "ungeschützt", ... sei, dann kann das natürlich nicht sein.
Mir ist sehr daran gelegen, gerade über solche Fragen keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen. Aber es wäre doch schön, wenn meine Beiträge dazu auch richtig gelesen würden, bevor ein vermeintlich von mir erzeugtes Mißverständnis berichtigt wird.
Gruß
Zurgrimm
Guido Henkel schrieb:Wollte das nur kurz klarmachen, damit da erst gar keine Diskussion entsteht, ob diese Games geschützt sind oder nicht.das habe ich nie in Zweifel gezogen. Wenn Du etwas anderes meinst, dann hast Du meinen Beitrag gänzlich falsch verstanden. Selbstverständlich sind die Spiele und alle ihre Teile auf derzeit noch unbestimmte Zeit geschützt.
Guido Henkel schrieb:Das bedeutet noch lange nicht, dass Wikipedia korrekt ist.Nein, natürlich nicht. Das ist bei Wikis immer der Fall. Es ist eben bei so einem "eingedeutschten" Wort die Frage, was überhaupt "korrekt" ist. Wie Crystal ja oben schon schrieb, gibt es von dem Begriff offenbar unterschiedliche Interpretationen. Wikipedia verstehe ich als eine Art Gradmesser, was wohl üblicherweise unter einem Begriff verstanden wird. Auch das kann manchmal natürlich fehlgehen. In diesem Punkt aber bin ich geneigt, der Wikipedia zuzustimmen.
Guido Henkel schrieb:NLT kann gar nicht "Abandonware" sein,Doch, es kommt eben auf die Definition an. Wenn man "Abandonware", wie der Wikipedia-Eintrag, so versteht, daß damit über die rechtliche Situation keine Aussage getroffen ist, dann kann das sein. Denn tatsächlich gibt es (vom Gebrauchtmarkt abgesehen), keine Möglichkeit mehr, die NLT legal zu erwerben und sie wird von Herstellerseite auch nicht mehr supportet.
Wenn man mit dem Begriff "Abandonware" aber verbindet, daß das Spiel gleichzeitig "frei", "kostenlos", "ungeschützt", ... sei, dann kann das natürlich nicht sein.
Guido Henkel schrieb:weil es meines Wissens sowas in Deutschland gar nicht gibt, und weil es ganz klare und aktive Rechteinhaber der Serie gibt. Urheberrechte sind deutlich diffiziler als, dass es ein kurzer Paragraph in Wikipedia alles erfassen könnte.
VolkoV schrieb:Wie Guido schon sagte: "Abandonware" ist kein Begriff des deutschen Urheberrechtes,Verzeihung, aber genau das hatte ich doch oben in Beitrag #3 - sehr deutlich, wie ich finde - geschrieben:
Ich schrieb:Der Begriff sagt einfach überhaupt nichts über die rechtliche Situation aus, sondern beschreibt nur, daß das Produkt nicht mehr im Handel ist oder aktiv supportet wird.Daß der Begriff kein Rechtsbegriff ist, ist meines Erachtens eindeutig. Dennoch ist er im Internet nicht ganz ungebräuchlich und man kann ihn offenbar verschieden verstehen. Da es kein Rechtsbegriff ist, gibt es auch keine offizielle Definition für den Begriff, was ihn in diesem Zusammenhang ein wenig "gefährlich" macht. Der Wikipedia-Artikel dazu will gar keine Aussage über das Urheberrecht treffen, da es sich eben gar nicht um eine urgeberrechtliche Kategorie handelt.
Mir ist sehr daran gelegen, gerade über solche Fragen keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen. Aber es wäre doch schön, wenn meine Beiträge dazu auch richtig gelesen würden, bevor ein vermeintlich von mir erzeugtes Mißverständnis berichtigt wird.
Gruß
Zurgrimm
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."