02.10.2007, 08:31
Wie Guido schon sagte: "Abandonware" ist kein Begriff des deutschen Urheberrechtes, sondern nur eine Art allgemeine Klassifizierung. Das ist in etwa so wie "Ebay-Händler" keine Gesellschaftsform nach deutschen Recht ist.
In dieser Hinsicht würde ich empfehlen, in Deinem o.g. Artikel den Begriff Abandonware wegzulassen und den Satz mit Konjunktiv in etwa so zu beenden:
...und jeglicher Irrtum, dass die Nordlandtrilogie Freeware sei, ist ausgeschlossen.
Ich habe zwar zwei Jahre für Rechtsanwälte gearbeitet und einiges aufgeschnappt, kann aber nicht für die Richtigkeit meiner Aussagen zu diesem Thema die Hand ins Feuer legen...
In dieser Hinsicht würde ich empfehlen, in Deinem o.g. Artikel den Begriff Abandonware wegzulassen und den Satz mit Konjunktiv in etwa so zu beenden:
...und jeglicher Irrtum, dass die Nordlandtrilogie Freeware sei, ist ausgeschlossen.
Ich habe zwar zwei Jahre für Rechtsanwälte gearbeitet und einiges aufgeschnappt, kann aber nicht für die Richtigkeit meiner Aussagen zu diesem Thema die Hand ins Feuer legen...