(14.03.2022, 13:59)wiese.hano schrieb: Man könnte aber das DSA-Regelwerk umsetzen und es anders nennen. Das wäre in meinen Augen kein Lizenzverstoß.Das Regelwerk dürfte dem Urheberrechtsschutz unterfallen, so dass eine bloße Umbenennung nicht reicht. Als Antamar sich von DSA verabschieden musste, sind deshalb dort ja auch einige Änderungen am System eingeführt worden (z.B. eine weitere Eigenschaft, neue Steigerungsgrenzen). Wie deutlich die Änderungen sein müssen, ist dann Auslegungssache. Das entscheidet im Zweifel ein Gericht in einem Lizenzstreit mit dem Urheberrechtsinhaber - sofern man finanziell bis zu einem Urteilsspruch durchhält, was wohl eher unwahrscheinlich ist. Deshalb sollte man den Abstand zum original DSA-Regelwerk vorsichtshalber lieber größer gestalten.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."