19.11.2021, 16:54
(18.11.2021, 23:02)Alrik Alrikson schrieb: Ist gemeint, erstmal über eine Sache zu schlafen?
Richtig. Das ist das Gegenstück im allgemeinen Sprachgebrauch.
Bei der preußsischen oder militärischen Nacht geht es speziell darum, das man eine Beschwerde erst nach einer Nacht einreichen darf. Findet sich auch so zum Beispiel in der Wehrbeschwerdeordnung der Bundeswehr.
"Die Beschwerde darf frühestens nach Ablauf einer Nacht und muss innerhalb eines Monats eingelegt werden, nachdem der Beschwerdeführer von dem Beschwerdeanlass Kenntnis erhalten hat." (§ 6 Absatz 1 WBO)