19.01.2018, 23:20
(19.01.2018, 22:57)Tobi schrieb: Oder ist es das Recht, eine Grundstücksgrenze zu übertreten, wenn ich Arbeiten am eigenen Eigentum vornehmen will/muß? Bspw. an einem Gebäude, das mit dem Grundstück abschließt. Dann darf ich auf des Nachbars Grundstück gehen, um sie auszuführen?
Exactamente!
Das "Hammerschlags-, Leiter- und Schaufelschlagrecht" ist ein Landesgesetz und besagt, dass ein Grundstücksbesitzer das Betreten des eigenen Grundes und Zwischenlagern von Gegenständen auf selbigem gestatten muss, wenn der Nachbar Reparaturen an seinem Besitz durchführen möchte und dies nicht ohne größeren Aufwand unter Verzicht auf Nutzung des fremden Grundstückes durchführen könnte.
"Alrik war durstig und hat getrunken."