18.01.2018, 12:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.01.2018, 13:09 von Alrik Alrikson.)
Ja, es geht um die Erlaubnis, eine Tätigkeit auszuführen - der Beruf spielt dabei keine Rolle.
Es besteht sogar das Recht, bestimmte Arbeiten auszuführen bzw. ausführen zu lassen.
Jetzt ist noch der Kontext wichtig, in welchem dieses Recht besteht oder warum es dieses gibt.
Es besteht sogar das Recht, bestimmte Arbeiten auszuführen bzw. ausführen zu lassen.
Jetzt ist noch der Kontext wichtig, in welchem dieses Recht besteht oder warum es dieses gibt.

"Alrik war durstig und hat getrunken."