29.10.2016, 09:53
(29.10.2016, 08:40)Dablau schrieb: Geldstrafen ziehen nicht wenn sie von Harz 4 leben, also gibt es immer nur Bewährungsstrafen.Das kann ich so nicht bestätigen. Wer von ALG II lebt, bekommt bei einer Verurteilung zur Geldstrafe normalerwiese eine Tagessatzhöhe von 10 oder 15 €. Das sind bei einer Strafe von 30 Tagessätzen schon 300 bis 450 €, die dann im Portemonnaie fehlen. Sicher, das kann in Raten gezahlt werden, aber auch 50 €/Monat weniger ist gerade für Leute, die nicht viel haben, eine Menge Geld. Deshalb werden durchaus Geldstrafen auch gegen ALG-II-Bezieher verhängt. Oft sogar. Nur eben nicht mehr beim 3. oder 4. Mal.
Bewährungsstrafen haben übrigens den "Vorteil", daß die oft mit Bewährungsauflagen kombiniert werden. Auch die sind den meisten Leuten nicht angenehm - vom Damoklesschwert, bei Bewährungsversagen wirklich einsitzen zu müssen, mal ganz zu schweigen.
Insofern ist es mir zu pauschal zu sagen, daß Geld- und Bewährungsstrafen nicht wirken. Es gibt Menschen mit einem gewissen Sozialisierungsdefizit. Die bekommt man dann auch mit Strafen nicht nachhaltig "erzogen". Aber für viele wirkt eine solche Strafe doch als "Schuss vor den Bug". Das kann man, denke ich, nur individuell betrachten.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."