19.07.2016, 20:46
Da es keine allseits akzeptierte Definition dafür gibt, hier ein Definitionsversuch des Europarates von 1993:
Da das letztendlich den Staaten überlassen wurde, hat Deutschland daran angelehnt diese Kriterien dazu aufgestellt:
Zitat:... wird als nationale Minderheit eine Gruppe von Personen bezeichnet, die
- im Hoheitsgebiet eines Staates ansässig und dessen Staatsbürger sind,
- langjährige, feste und dauerhafte Verbindungen zu diesem Staat aufrechterhalten,
- besondere ethnische, kulturelle, religiöse oder sprachliche Merkmale aufweisen,
- ausreichend repräsentativ sind, obwohl ihre Zahl geringer ist als die der übrigen Bevölkerung dieses Staates oder einer Region dieses Staates,
- vom Wunsch beseelt sind, die für ihre Identität charakteristischen Merkmale, insbesondere ihre Kultur, ihre Traditionen ihre Religion oder ihre Sprache, gemeinsam zu erhalten.
Da das letztendlich den Staaten überlassen wurde, hat Deutschland daran angelehnt diese Kriterien dazu aufgestellt:
Zitat:Folgende Kriterien müssen zur Bestimmung als nationale Minderheit in Deutschland erfüllt sein:
Die Angehörigen sind deutsche Staatsangehörige;
Sie unterscheiden sich vom Mehrheitsvolk durch eigene Sprache, Kultur und Geschichte, also durch eine eigene Identität;
Sie wollen diese Identität bewahren;
Sie sind traditionell in Deutschland heimisch;
Sie leben hier in angestammten Siedlungsgebieten.