02.06.2016, 22:41
(02.06.2016, 22:17)Pyromaniac schrieb: Kaufbar sind die also nicht. Weil es sich nicht gehört, einen gefüllten Beutel auch noch zu verkaufen?Es ist strafbar, einen Schietbüddel zu kaufen. Und ja, es gehört sich auch nicht, einen Schietbüddel zu verkaufen bzw. zu kaufen. Am Schietbüddel selbst ist nichts il-legales.
(02.06.2016, 22:17)Pyromaniac schrieb: Meine Idee wäre ja gewesen, dass in so einen Beutel die Pferdeäpfel reinfallen. Aber gibt es in Hamburg überhaupt Droschken?Ach, wie bei den Wiener Droschken? In Hamburg gibt es nur noch Droschken bei feierlichen Anlässen und Hochzeiten. Oder bei den Bauern im Alten Land.
Tut es eigentlich einer Zahl weh, wenn sie gerundet wird?