04.05.2016, 13:41
(04.05.2016, 13:06)necro schrieb: Beide Seiten sind unvereinbar und werden wohl zu einem Kompromis führen, der wohl so aussieht, dass ungeprüfte Produkte gekennzeichnet werden. Und genau hier frage ich mich, wo das Problem ist?! Niemand wird gezwungen solche Produkte zu kaufen. Für den Konsumenten ändert sich überhaupt nichts.Doch, es ändert sich etwas. Der Verbraucher muß sich viel umfassender informieren. Er muß das Kleingedruckte lesen, vielleicht sogar erst Internet-Recherche betreiben (da gibt es ja unterschiedliche Ansatzpunkte, wie die Kenzeichnung erfolgen soll). Zudem wird ein Anreiz geschaffen, das potentiell gesundheitsgefährlichere Produkt zu kaufen, wenn es eben billiger ist. Da muß man eine bewußte Entscheidung dagegen treffen, um davon verschon zu bleiben.
Verbraucherschutz bedeutet m.E. auch, den Verbraucher vor sich selbst zu schüzten. Er soll sich (idealerweise) darauf verlassen können, daß nur solche Produkte im Regal stehen, die auch unbedenklich sind. Und dan kann er zwischen denen entscheiden, welche das beste Angebot ist.
Eine Kennzeichnungspflicht ersetzt m.E. eben nicht die staatliche Vorgabe und Kontrolle, daß potentiell gefährliche Produkte gar nicht erst unter die Leute kommen. Denn der Staat mit seinen Ressourcen (Expertenkenntnisse, Durchsetzungsstärke) kann da viel effektiver vorbeugen. Den einzelnen Verbraucher kann man recht schnell dazu bringen, alle Bedenken links liegen zu lassen und - sei es aus Geldmangel, der Bequemlichkeit wegen, aus (Werbe-)Leichgläubigkeit oder auch wegen Überforderung - das günstigste Produkt zu kaufen.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."