10.04.2016, 18:22
(10.04.2016, 17:57)Zurgrimm schrieb: Ob diese "ironischen Tatsachenbehauptungen" die Menschenwürde verletzen, ist natürlich eine Frage, die man im Einzelfall entscheiden muß. Das hängt aber von ihrem Inhalt ab, nicht von der Weite ihrer Verbreitung, solange sie nur überhaupt verbreitet werden.Sie hängt aber doch entscheidend von den Umständen ab. Für die Wirkung eines Satzes ist es u.U. erheblich, ob er beim Tanztee des Kirchenkreises oder beim bierseligen Rest vom Schützenfest gesprochen wird.
(10.04.2016, 17:57)Zurgrimm schrieb: Weil die Kunstfreiheit im Einzelfall einmal ein Verhalten nicht abdeckt, eben weil sie zulässig beschränkt ist, und dieses Verhalten daher strafbar ist, wird die Kunstfreiheit ja nicht abegschafft.Ob das Recht auf Kunstfreiheit auch nur einen Pfifferling wert ist, entscheidet die Rechtspraxis. Um es mit meinem Geschichtslehrer zu sagen: In der Verfassung der DDR gab es jede Menge Rechte. Nur gab es fast eben so viele Ausnahmen und Einschränkungen.
Ich glaube nicht, dass Böhmermann irgend etwas schlimmes zu erwarten hat. Aber jetzt wird natürlich der Ton für spätere Debatten gesetzt.