10.04.2016, 17:17
(10.04.2016, 08:43)Zurgrimm schrieb: Für die Frage, ob eine Menschenwürdeverletzung vorliegt, kann es nicht darum gehen, wo diese stattgefunden hat, wieviele Leute sie gesehen haben und ob dies weit von Erdogan entfernt war. (Mal abgesehen davon, daß das ZDF eher höhere Einschaltquoten haben dürfte als etwa der NDR.) Für die Frage nach der Würdeverletzung kann es m.E. tatsächlich nur darauf ankommen, ob aus dem Kontext hinreichend deutlich wurde, daß all das dermaßen überspitzt war, daß es inhaltlich nicht ernst gemeint ist.Die Ausstrahlung fand übrigens nachts im Spartenkanal ZDFneo statt.
Wenn ich also am Nordpol beim Robbenjagen einem Inuit, der meine Zoten erfahrungsgemäß stoisch gelassen hinnimmt, ironische Tatsachenbehauptungen über Dich ins Ohr flüstere, soll Deine Menschenwürde genau so beeinträchtigt sein, wie wenn ich Deine Geburtstagsfeier crashe und die selben Tatsachenbehauptungen vor Freunden und Verwandten herausposaune?
(10.04.2016, 08:43)Zurgrimm schrieb: Keine Panik! Meinungsfreiheit, Rund- und Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst sind bei uns in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes (also im Abschnitt über die Grundrechte) verankert. Sie sind ebenfalls Bestandteil der mittlerweile verbindlichen EU-Grundrechtecharta. Die schafft in Deutschland niemand ab. Dafür haben wir auch ein starkes Bundesverfassungsgericht.ErdoÄŸan hat jetzt eine strafrechtliche Verfolgung von Böhmermann verlangt. Mal sehen, wie viel die Freiheit der Kunst in der Praxis wert ist. Ach ja
StGB §103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten schrieb:(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(10.04.2016, 08:43)Zurgrimm schrieb: Das ZDF hat auch in diesem Fall ja keine Vorzensur vorgenommen. Die Sendung wurde ja ausgestrahlt.Aber eine Nachzensur. Die Sendung wurde ja aus der Mediathek entfernt.