10.04.2016, 08:43
(09.04.2016, 22:07)Dablau schrieb: Das Beleidigung in Form von Satire erlaub sind, wird nur durch die Bedeutung der Freiheit in unserer Gesellschaft gerechtfertigt. Es soll nicht möglich sein Kritik zu verbieten, nur weil sich ein (mächtiger) Mensch davon beleidigt fühlt.Jein, es geht nicht nur darum, daß Kritik erlaubt sein soll. Das rekurriert auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung. Speziell bei Satire kommt aber auch noch die Freiheit der Kunst hinzu. Es heißt, Kunst muß nicht schön sein. Natürlich endet auch die Freiheit der Kunst bei den Grundrechten anderer. Aber Kunst bewegt sich oft - und muß das vielleicht auch - am Rande von Grenzüberschreitungen.
(09.04.2016, 22:07)Dablau schrieb: Als Kritik an Erdogan reicht das nicht was Böhmermann gesagt hat.Um das zu beurteilen, müßte man den ganzen Beitrag kennen und nicht nur isoliert den Text des Gedichtes. Was hat er vorher und hinterher gesagt? Wie hat er es gesagt?
M.E. war die Zielrichtung schon eine Kritik an Erdogan mit seinem sehr weitgehenden Verständnis vom Einfluß seines Machtanspruchs in anderen Rechtsordnungen. Es war wohl eine geschmacklose Form der Kritik. Aber Kunst kann eben auch geschmacklos sein.
(09.04.2016, 22:45)Rabenaas schrieb: Hat Böhmermann die Würde von Erdogan verletzt? Ich glaube kaum. Was schert es den türkischen Präsidenten, wenn in einem Spartenkanal in Deutschland von einem mehr oder minder bekannten Spaßvogel sinnentleerte Beleidigungen mit dadaistischer Grundtendenz rezitiert werden? Verletzt wurde höchstens der Stolz.Für die Frage, ob eine Menschenwürdeverletzung vorliegt, kann es nicht darum gehen, wo diese stattgefunden hat, wieviele Leute sie gesehen haben und ob dies weit von Erdogan entfernt war. (Mal abgesehen davon, daß das ZDF eher höhere Einschaltquoten haben dürfte als etwa der NDR.) Für die Frage nach der Würdeverletzung kann es m.E. tatsächlich nur darauf ankommen, ob aus dem Kontext hinreichend deutlich wurde, daß all das dermaßen überspitzt war, daß es inhaltlich nicht ernst gemeint ist.
(09.04.2016, 22:07)Dablau schrieb: Werden Rechte zu oft missbraucht, werden sie meist abgeschafft.
(09.04.2016, 22:45)Rabenaas schrieb: Werden Rechte nicht hin und wieder lautstark verteidigt, werden sie einem idR klammheimlich weggenommen.Keine Panik! Meinungsfreiheit, Rund- und Pressefreiheit sowie die Freiheit der Kunst sind bei uns in den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes (also im Abschnitt über die Grundrechte) verankert. Sie sind ebenfalls Bestandteil der mittlerweile verbindlichen EU-Grundrechtecharta. Die schafft in Deutschland niemand ab. Dafür haben wir auch ein starkes Bundesverfassungsgericht.
Das ZDF hat auch in diesem Fall ja keine Vorzensur vorgenommen. Die Sendung wurde ja ausgestrahlt.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."