(06.04.2016, 19:02)Zurgrimm schrieb: Ob hier eine Strafbarkeit vorliegt, weiß ich nicht. Ich halte das für grenzwertig. Wenn das Gedicht in einen satirischen Beitrag eingebettet und zugleich so stark überzeichnet ist, daß jedem klar wird, daß diese Schmähungen - die das isoliert betrachtet natürlich sind - nicht ernst gemeint sind, dann dürfte das eigentlich nicht strafbar sein. Wenn das Gedicht aber isoliert betrachtet wird, tja, dann war das wohl strafbar.
Grenzwertig war es insofern, weil es ja direkt vorher so angekündigt wurde (mit den wahrscheinlichen rechtlichen Konsequenzen), natürlich "nur" als anschauliches Beispiel dafür, was nicht mehr durch die Satire gedeckt wäre. Nun kann man natürlich wohlwollend die "Metaebene" heranziehen und es somit als Satire im Sinne des dargestellten Gesamtzusammenhangs abtun. Allerdings ist die andere Interpretation die Satire hier lediglich als vorgeschoben anzusehen, um dadurch eben eine solche Schmähung unterzubringen durchaus nachvollziehbar. Denn prinzipiell könnte man in dieser Art und Weise immer Satire als Hülle für soetwas vorschieben. Den Zweck der bewussten Provokation hat es wie wohl beabsichtigt erfüllt.