(14.12.2015, 13:42)Alpha Zen schrieb: Oder generell eine Gesetzessammlung, zusammengetragen aus verschiedensten Quellen.Ja, o.k., das lasse ich gelten.
Die Digesten sind tatsächlich eine Sammlung von Auszügen, sogenannten Exzerpten, von Abhandlungen klassischer römischer Juristen. Sie stellen das Kernstück des Corpus Iuris Civilis dar, welches das mit Abstand bedeutendste Gesetzeswerk des Abendlandes ist. Die besondere Bedeutung liegt v.a. darin, daß dieses erstmals als umfassend verstandene Gesetzeswerk vom oströmischen Kaiser Justinian 533 n. Chr. förmlich in Kraft gesetzt wurde (vorher gab es nur punktuelle Kaisererlasse). Wiederentdeckt wurden die Digesten in Italien Mitte des 11. Jahrhunderts. Das darin geschriebene Recht wurde fortan in der Glossatorenschule zu Bologna gelehrt, was die Geburtsstunde der (weltlichen) Universitäten in Europa markiert.
Erlassen habe ich Euch jetzt die Frage der Bedeutung bis heute. Dazu nur soviel: im 19. Jahrhundert wurde das römische Recht in Gestalt des Corpus Iuris erneut rezipiert von der sog. "historischen Schule", geprägt v.a. von einem Herrn von Savigny (den Namen könnte man schon mal gehört haben). Und diese Erkenntnisse waren von großem Einfluß auf den Inhalt des Bürgerlichen Gesetzbuches, das 1900 in Kraft getreten ist und im Grundsatz bis heute gilt (und wohl auch von gewissem Einfluß auf das schweizerische ZGB).
Alpha Zen ist dran.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."