(28.10.2015, 23:26)Mazana schrieb: ... Bei der Bestrafung wird doch keiner Bange...
Ich persönlich glaube eigentlich nicht daran, daß da irgendwas strafrechtliches dabei raus kommt!
Bestechungsgelder sind ja gezahlt worden. Der Empfänger hat die Pflicht diese Einnahme, Schenkung, Bestechungsgeld zu versteuern.
Zur Bestechung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fba...Kandidatur
Abstimmung war am 6. Juli 2000.
War das damals eigentlich schon strafbar?
https://de.wikipedia.org/wiki/Bestechung...ilsannahme
"...
Früher konnte man in Deutschland „Zuwendungen im Geschäftsverkehr“ (Bestechungsgelder) steuerlich absetzen. Diese Zuwendungen wurden mancherorts als „nützliche Aufwendungen“ (N.A.) verbucht. Seit 1. September 2002 sind alle Schmiergeldzahlungen deutscher Firmen an ausländische Geschäftspartner strafbar - und damit steuerlich nicht mehr absetzbar. Bis dahin galt dies nur für den inländischen Geschäftsverkehr oder die Bestechung ausländischer Amtsträger.[1]...
"
Sind FIFA-Apparatschiks eigentlich Amtsträger gemäß BGB? War es damals überhaupt schon strafbar?
Selbst wenn es so wäre.
BGB §334 Bestechung
https://dejure.org/gesetze/StGB/334.html
BGB §335 schwere Bestechung
https://dejure.org/gesetze/StGB/335.html
"...Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren..."
Maximal 10 Jahre Strafe bei schwerer Bestechung!
Also schnell mal googlen nach der "Strafverfolgungsverjährung".
http://www.verjaehrung.net/verjaehrung-strafrecht.html
Die liegt dann bei 10 Jahren.
Beginn der Frist: Die Abstimmung am 6. Juli 2000 oder später der Tag an dem die Bestochenen das volle Bestechungsgeld bekommen haben.
Haben wir keinen Juristen hier an "Board"?