06.10.2015, 07:15
Eigentlich wollte ich noch wissen, das der Hagestolz ursprünglich ein unfreiwilliger Junggeselle war, in der späteren Bedeutung eher ein Eigenbrötler der freiwillig alleine ist.
Rabenaas war mit Hag und Gestalt schon ganz nah dran, und darf deshalb die nächste Frage stellen.
Wikipedia schrieb:Etymologie und Begriffsgeschichte
Zu dieser umgangssprachlichen, von der ursprünglichen Bedeutung abweichenden Verwendung verführt das Grundwort stolz, das jedoch nichts mit Stolz im Sinne von Hochmut zu tun hat, sondern eine sprachliche Abschleifung des mittelhochdeutschen stalt ist. Dabei handelt es sich um die mittelhochdeutsche Vergangenheitsform des Verbs stellen, stalt, gestalt (vergleiche die Begriffe Anstalt und Gestalt).
Das Bestimmungswort hag bezeichnet ursprünglich einen kleinen, durch eine Hecke umfriedeten und abgetrennten Bereich auf einem Grundstück, sekundär eine Hecke, ein Gebüsch oder auch einen Hain.
Hagestolz - sehr selten auch in der weiblichen Form Hagestolzin oder Hagestolze - weist in seiner Bedeutung tief in das altgermanische Rechtsverständnis zurück; eine Entsprechung findet sich beispielsweise in dem altnordischen Begriff hagustalda.
Die ursprüngliche Bedeutung liegt im Dunkeln: Die moderne Forschung geht davon aus, dass es wohl nicht Hörige oder Tagelöhner, sondern die beim Erbe leer ausgegangenen jüngeren Brüder - in sehr seltenen Fällen auch die Schwestern - eines freien Hoferben waren: Nach dem sehr rigoros gehandhabten Erstgeburtsrecht in weiten Teilen des heutigen Deutschlands waren diese Personen nicht mehr als die Dienstleute ihrer Brüder.
Demnach bezeichnet hagestalt ein kleines, in einem entfernten Winkel eines Grundbesitzes erbautes und mit einer Hecke umfriedetes Anwesen, meist eine Hütte, das der Bewohner vom Hoferben zur Verfügung gestellt bekam. Dieses Gehege war so bescheiden, dass der Inhaber in der Regel keine eigene Familie gründen konnte. Noch bis in die Neuzeit hieß eine solche Junggesellen-Wohnstatt auf einem Gutsbetrieb im Paderborner Land Hagestelle.
Später übertrug sich das Wort auf den Besitzer eines solchen Anwesens und wurde seit dem Hochmittelalter für einen unverheirateten Mann allgemein, noch später speziell für einen Junggesellen jenseits der 50 benutzt.
Rabenaas war mit Hag und Gestalt schon ganz nah dran, und darf deshalb die nächste Frage stellen.