01.09.2015, 18:49
(01.09.2015, 14:14)Tobi schrieb: Wird die Höhe des Zaunes begrenzt, damit der Schwengel vom Ochsenkarren nicht hängen bleibt/drüber weg reichen kann?So gut wie richtig, nur horizontal statt vertikal.
Wenn ein Bauer seinen Acker bis voll ausnutzen will, muss er bis an die Grenze pflügen. Der Schwengel hängt dann über die Grenze. Wenn der Nachtbar direkt auf die Grenze einen Zaun stellt, geht das nicht. Das Schwengelrecht schreibt vor, dass ein Zaun nur mit ausreichenden Abstand vom Nachtbargrundstück errichtet werden darf. In den meisten Bundesländern sind das 50 cm.
Tobi ist dran.