03.05.2015, 12:08
Richtig
. Nur die Höhe 23 Meter ist schon die Höhe mit Drehleiter. Ich wollte aber nur die Stichpunkte "Rettung durch Feuerwehr" und "Fluchttreppen" haben.
Wikipedia:
In Deutschland definieren die Landesbauordnungen ein Gebäude überwiegend dann als Hochhaus, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt, da Feuerwehrdrehleitern nur eine Nennrettungshöhe von 23 Meter erfüllen können. Für höhere Gebäude - also die Hochhäuser - sind zusätzliche Brandschutzvorkehrungen zu treffen, wie zum Beispiel abgetrennte Fluchttreppenhäuser. Die Anforderungen ergeben sich aus der Hochhausrichtlinie und werden überwiegend in den Bauordnungen und zusätzlichen Einzelverordnungen umgesetzt; in einzelnen Bundesländern regeln Hochhausverordnungen (HochhVO) die besonderen Ansprüche des Gesetzgebers an den Bau und Betrieb von Hochhäusern.
Pyromaniac darf die nächste Frage stellen.
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Wikipedia:
In Deutschland definieren die Landesbauordnungen ein Gebäude überwiegend dann als Hochhaus, wenn der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22 Meter über der Geländeoberfläche liegt, da Feuerwehrdrehleitern nur eine Nennrettungshöhe von 23 Meter erfüllen können. Für höhere Gebäude - also die Hochhäuser - sind zusätzliche Brandschutzvorkehrungen zu treffen, wie zum Beispiel abgetrennte Fluchttreppenhäuser. Die Anforderungen ergeben sich aus der Hochhausrichtlinie und werden überwiegend in den Bauordnungen und zusätzlichen Einzelverordnungen umgesetzt; in einzelnen Bundesländern regeln Hochhausverordnungen (HochhVO) die besonderen Ansprüche des Gesetzgebers an den Bau und Betrieb von Hochhäusern.
Pyromaniac darf die nächste Frage stellen.