(17.02.2015, 10:56)chaison schrieb: Mit Datum 12.02. wurde eine neue Bekanntmachung veröffentlicht.
Demnach wird es wohl am 24.03 einige Entscheidungen geben.
Ob wir dann wohl was erfahren?
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de...nungen.htm
Das ist tatsächlich extrem interessant. Einige der Tagesordnungspunkte beschäftigen sich mit dem Verkauf des Betriebs.
Edit: Wenn ich das richtig lese erfordert die Berufung auf §163 InsO sogar den geplanten Verkauf des Betriebs.
Edit2: §162 InsO setzt sogar voraus, dass der mögliche Käufer entweder einer der Gläubiger ist, oder eine dem Schuldner (S ³) "nahestehende Person". Im Falle einer GmbH als Schuldner bedeutet das, dass dies Mitglieder des Vorstandes o.Ä. sein müssen ( §138 InsO).
Zusammengefasst: §163 InsO beschäftigt sich damit, dass der Betrieb mit Zustimmung der Gläubigerversammlung auch unter Wert verkauft werden kann, wenn der Verkauf an genau diesen Käufer für die Insolvenzmasse als ganzes "besser" ist. §162 beschäftigt sich damit, dass die Gläubigerversammlung zustimmen muss, wenn der Betrieb an eine nahestehende Person oder einen Gläubiger verkauft wird. Das lässt für mich zwei Schlüsse zu: Entweder einer der Gläubiger will den Betrieb kaufen, weil er die "Abwicklung" besser durchführen kann und am Ende mehr für alle rausspringt, oder einer (oder mehrere?) der Köpfe von S ³ versuchen S ³ zu kaufen.
Edit3: §271 InsO beschäftigt sich mit der Beantragung von Eigenverwaltung (sprich, die Aufgabe des Insolvenzverwalters selbst zu übernehmen). Sollten all diese Anträge von einer Partei gestellt worden sein, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass jemand von S ³ versucht das Unternehmen selbst weiterzuführen und es dabei sukzessive "an sich selbst weiterzuverkaufen".