09.07.2014, 18:28
(09.07.2014, 15:32)Achwas schrieb: Aber jetzt nur "Ausländer" bezahlen zu lassen - kann mir nicht vorstellen, wie das mit europäischem Recht in Einklang zu bringen ist.Mit advokatischen Winkelzügen. Sie erlassen 2 Vorschriften gleichzeitig, wovon die eine, die den deutschen Staatsbürgern ihr Geld wieder zurückgibt, in einem Gestz verankert wird, bei dem die EU kein Mitspracherecht hat.
So hab ich das jedenfalls verstanden.
Egal, wie tief man die Messlatte des menschlichen Verstandes setzt - jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht gehend darunter hindurch.