(02.04.2014, 22:57)Rabenaas schrieb: Das Völkerrecht gründet sich aber auch auf Überzeugungen. Und wo der eine eklatante und evidente Lücken erkennt, sieht der andere nichts. Zumal wenn es um Profit geht.Die Überzeugungen, die völkerrechtlichen Verträgen zu Grunde liegen, sind nur eben für die unterzeichnenden Staaten nicht mehr ganz unverbindlich. Sie haben sich zu diesen bekannt und müssen sich daran - soweit der Vertrag reicht - festhalten lassen. Und auch für Dritte sollten sie eine gewisse Richtschnur dessen bilden, was erlaubt und was verboten ist, auch wenn sie den Wertungen/Überzeugungen nicht ganz zustimmen. Würden die Verträge eine bestimmte Walfangquote zulassen, wäre es meiner Auffassung nach jedenfalls nicht mehr gerechtfertigt, militant gegen Walfänger vorzugehen.
Daß das im Falle der Völkerrechtslücken sehr problematisch ist, das stimmt natürlich. Deshalb hatte ich ja an der Stelle auch geschrieben, daß man die Selbstjustiz in solchen Fällen "eventuell auch noch" rechtfertigen könne. Wenn z.B. ein Vertragswerk von allen großen Staaten unterzeichnet wurde, die Schiffe dann aber unter der Flagge irgendwelcher anderer Staaten fahren, dann mag man für diese wohl eine Lücke annehmen.
Daß im übrigen viel subjektiv bleibt, ist nicht von der Hand zu weisen. Aber es sollte ja hier um die ethisch-moralische Frage gehen. Und insoweit kann man den aktiv-kämpferischen Schutz hochstehender Gemeinschaftsgüter gegen reine Profitinteressen wohl in manchen Einzelfällen billigen. Das bleibt für mich aber eine Frage des Einzelfalls.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."