(13.12.2013, 14:11)Zurgrimm schrieb:Das ist doch der größte blödsinn den ich je gehört habe. Ihr denkt jetzt nur an die Pornoseit und geht davon aus das die Inhalte Rechtswiedrig sind. Das mag zwar teilweise sein, es ist aber unmöglich für den normalen Nutzer rauszubekommen ob es sich hierbei tatsächlich um einen Urheberrechtlichen geschützten und zu unrecht Reingestellten Inhalt handelt. Als nächstes werden noch alle Verklagt die sich auf Youtube gelegentlich mal ein Video anschauen oder was.(13.12.2013, 13:45)Wolverine schrieb: Dazu haben inzwischen mehrere Anwälte ein Statement in die Richtung abgegeben, dass Streaming oder "Anschauen" an sich noch keine verbotene Vervielfältigung darstellt und daher eigentlich gar nicht abgemahnt werden darf.Das ist ja nun einmal sehr umstritten, ob das Laden eines digitalen Inhalts in den Cache schon eine Urheberrechtsbeeinträchtigung darstellt...
(An dieser Stellen sei mal auf einen anderen Schwachsinn hingewisesn)
Sie sollen nur alle Leute abmahnen oder anklagen, dann wird sich das Volk endlich mal erheben und der Bundesgerichtshof wird eine endgültige Entscheidung treffen... und wehe die fällt nicht zu gunsten des Volkes aus
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