13.12.2013, 15:17
(13.12.2013, 14:11)Zurgrimm schrieb:(13.12.2013, 13:45)Wolverine schrieb:O.K., das ist eine Erklärung. Das war mir so nicht bewußt. Trotzdem finde ich, daß das in Richtung Vorratsdatenspeicherung - wenn auch für einen kürzeren Zeitraum - geht.(13.12.2013, 10:13)Zurgrimm schrieb: Leider wird in keinem Artikel die eigentlich interessanteste Frage behandelt: Wieso hatte die Telekom eigentlich noch die Daten zu den IP-Adressen? Sollten die nicht gelöscht werden?Weil sie sie zu "Abrechungszwecken" noch gespeichert hatte. Man sollte berücksichtigen, dass der angemahnte Verstoß und das Verlangen auf Herausgabe der IP zeitnah schon im Hochsommer passiert sind, die Abmahnungen aber erst jetzt Monate später verschickt wurden.
Im Grunde gehts eher darum, ob man noch einen Grund sieht, die Daten zu speichern. Bei Volumen- oder Zeittarifen steht das außer Zweifel, bei Flatrates gibts meiner Meinung nach kaum noch einen Grund. Aber ich bin kein TKom-Techniker. Von daher weiss ich nicht, ob man bsp. bei einer Störungssuche davon profitieren würde, wenn man nachschauen kann, welche IP die letzten Tage zugewiesen war.
Wenn es keinen Grund mehr gibt, ist es Vorratsdatenpeicherung, egal ob für einen Tag oder ein Jahr.
(13.12.2013, 14:11)Zurgrimm schrieb: Ich bin nur skeptischOb das alles verfassungsrechtlich OK ist, kann ich nicht sagen, habe allerdings noch von keinem Versuch gehört, das klären zu lassen. Es scheint (zumindest bei Tauschbörsen) keiner in Zweifel zu ziehen.
- ob diese Gerichtsbeschlüsse verfassungsrechtlich zulässig sind, wenn das Bundesverfassungsgericht für eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden aufgrund einer Abwägung solch hohe Anforderungen (schwere Straftat) vorgesehen hat und
- ob eine solche Rechtslage, wenn sie verfassungsgemäß sein sollte, politisch sinnvoll ist.
Und über die Frage, ob das politsch sinnvoll ist, da kann man vermutlich ewig diskutieren ...
(13.12.2013, 14:11)Zurgrimm schrieb:War eben zu verlockend (und ich war auch nicht der einzige), weil es eben ein zentraler Aspekt der Sache ist: Ein rechtschaffener Bürger tut das nicht. Und wenn doch, dann äußerst heimlich. Und wenn man es ihm unterstellt, zahlt er lieber, bevor er es an die große Glocke hängt. (hmm, die Formulierung ist in dem Zusammenhang etwas unglücklich)(13.12.2013, 13:45)Wolverine schrieb:Ich nahm ernstlich an, daß durch den Smilie und die folgenden Ausführungen die Ironie in diesem Satz nicht zu übersehen wäre. Daß er isoliert zitiert werden würde, hätte ich nicht gedacht.(13.12.2013, 10:13)Zurgrimm schrieb: Ja, klar, alles halb so wild. Das betrifft hier ja nur die User einer Pornoplattform. Und da wir alle als rechtschaffene Bürger solche Dienste natürlich niemals in Anspruch nehmen würden (), können wir da ganz ruhig bleiben.Nein, hier ist nichts halb so wild. Mal abgesehen davon, dass auch Nutzer einer (legalen, falls es sowas gibt) Pornoplattform durchaus rechtschaffene Bürger sein können:
Ich möchte nicht wissen, wieviele Beziehungen diese Abmahnungen schon gesprengt haben.
(13.12.2013, 14:11)Zurgrimm schrieb:Dachte ich ursprünglich auch. Es gibt aber inzwischen soviele Ungereimtheiten, dass ich die Befürchtung habe, dass die Leute sich das tatsächlich nicht angesehen haben, sondern irgendwie gelinkt wurden, im doppelten Wortsinn. Und das finde ich noch viel beunruhigender. Weil es dann wirklich jeden treffen kann, und man sich nicht mehr durch fernbleiben schützen kann.(13.12.2013, 13:45)Wolverine schrieb: In den Foren häufen sich Kommentare, dass die Betroffenen zwar zugeben, dass sie Pornos nicht abgeneigt sind, aber von redtube etc. noch nie was gehört haben. Es sieht so aus, als ob die abgemahnten über gescriptetet Werbebanner o.ä. ohne ihr Wissen auf die Seite geleitet wurden und/oder dass die IP über einen Umweg über eine andere Vertipper-Website (retdupe) abgegriffen wurde.Naja, wenn ich nicht zahlen wollte, würde ich als Betroffener sowas im Zweifel auch erstmal behaupten.
(13.12.2013, 14:11)Zurgrimm schrieb:Stimmt, das gibt es und das wäre eine Erklärung. Allerdings behaupten die Abmahner ja, dass sie Beweise hätten, dass die Filme im Cache gelandet wären (und nicht etwa mit Tools gespeichert wurden). Die angeblichen Beweise wurden mit einer Software erstellt, mit der man aber nur Tauschbörsen überwachen kann. Noch so eine Merkwürdigkeit.(13.12.2013, 13:45)Wolverine schrieb: Selbst für Hardcore-Porno-Fans dürfte das gleichzeitige Schauen von vier Filmen eher ungewöhnlich sein.Weiß ich nicht. Es ist mit Zusatzsoftware ja möglich, gestreamte Filmchen (z.B. von YouTube kenne ich das) auf Festplatte zu speichern. Und das kann man auch mit mehreren Filmen gleichzeitig tun, um sie später in Ruhe von Festplatte schauen zu können, wo man nicht mehr auf eine entsprechende Übertragungsgeschwindigkeit angewiesen ist.
Für mich sieht das so aus, als sei das alles von langer Hand geplant worden. Rechtekauf, Firmengründungen im Ausland, alles schön passend und zeitnah, um jetzt die Bombe platzen lassen zu können.
(13.12.2013, 14:11)Zurgrimm schrieb:Prinzipiell ist das richtig. Allerdings könnte man nach der Logik eigentlich wirklich jeden wegen frei erfundener Dinge abmahnen. Und darauf hoffen, dass aus Scham gezahlt wird. Aber trotzdem passiert das zum Glück nicht, weil das irgendwann auch zum Boomerang für den Abmahner werden kann.(13.12.2013, 13:45)Wolverine schrieb: Dazu haben inzwischen mehrere Anwälte ein Statement in die Richtung abgegeben, dass Streaming oder "Anschauen" an sich noch keine verbotene Vervielfältigung darstellt und daher eigentlich gar nicht abgemahnt werden darf.Das ist ja nun einmal sehr umstritten, ob das Laden eines digitalen Inhalts in den Cache schon eine Urheberrechtsbeeinträchtigung darstellt. Nur spielt es im Falle der Abmahnungen eben häufig keine Rolle, ob der Abmahnanwalt bzw. sein Mandant im Recht ist. Wer Empfänger einer solchen (auch letztlich unberechtigten) Abmahnung ist, steht erstmal vor einem Dilemma. Denn er hat zumindest ein Rechtsverfolgungsrisiko. Ganz abgesehen vom möglichen "Schaden" im sozialen Umfeld, wenn es wirklich um sexualbezogene Inhalte geht.
Und im Unterschied zu Tauschbörsen ist bei Streaming/Download der zu Diskussion stehende Schadensbetrag so klein (wenige Euro), dass es da vermutlich nie ein Abmahner auf ein wegweisendes Urteil ankommen lassen wird, auf dass sich die Abmahner dann beziehen könnten.
Das Konzept "Abmahnung" hat ja bisher nur aufgrund der Tatsache funktioniert, dass man bei Tauschbörsen das runtergeladene Zeug auch gleich wieder "zum Download angeboten" hat und man somit zu einem illegalen Anbieter wurde. Daraus ließen sich dann hohe Streitwerte stricken, wegen denen es sich auch gelohnt hat, vor Gericht zu gehen.
Bei Streaming sehe ich das nicht ....