13.12.2013, 13:45
(13.12.2013, 10:13)Zurgrimm schrieb:Nein.(28.11.2013, 14:00)Rabenaas schrieb: Tja, jetzt kommt sie wohl, die große Koalition, und zwar ganz dicke. Energiewende kaputt. dafür Vorratsdatenspeicherung und business as usual in der Asylpolilk.Wozu braucht man eigentlich noch die Vorratsdatenspeicherung? Die scheint es ohnehin schon zu geben.
Vorratsdatenspeicherung hieße anlasslose Speicherung für lange Zeiträume. Was wir derzeit haben, ist eine Speicherung für eine kürzere Zeit "zu Abrechnungszwecken". Darüber kann man lange streiten, wann und ob das Sinn macht, insbesondere bei Flatrates ...
Die Argumentation geht dann meistens dahin, es könnte ja einer kommen und behaupten, seit 1 Woche funktioniere sein Internet nicht mehr. Mit der gespeicherten IP könnte der ISP dann nachweisen, dass doch Traffic über diese Leitung ging.
(13.12.2013, 10:13)Zurgrimm schrieb: Ich bin gerade auf einen Fall aufmerksam geworden, in dem aktuell zehntausend Internetnutzer kostenpflichtige Abmahnungen geschickt bekommen haben, weil die Streaming-Vedeos auf einem Internetportal angesehen haben:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/S...62918.html
Wer sich für das Thema Redtube interessiert, dem empfehle ich
http://www.lawblog.de/
Dort gibt es mittlerweile mehrere Beiträge zu dem Thema, und insbesondere in den (leider hunderten) Kommentaren finden sich auch viele wichtige Links zu anderen Blogs und Medienberichten.
(13.12.2013, 10:13)Zurgrimm schrieb: Leider wird in keinem Artikel die eigentlich interessanteste Frage behandelt: Wieso hatte die Telekom eigentlich noch die Daten zu den IP-Adressen? Sollten die nicht gelöscht werden?Weil sie sie zu "Abrechungszwecken" noch gespeichert hatte. Man sollte berücksichtigen, dass der angemahnte Verstoß und das Verlangen auf Herausgabe der IP zeitnah schon im Hochsommer passiert sind, die Abmahnungen aber erst jetzt Monate später verschickt wurden.
(13.12.2013, 10:13)Zurgrimm schrieb: Die nachträgliche Herausgabe auf Anfrage ist doch genau das, wozu es eigentlich erst einer Vorratsdatenspeicherung bedarf. Und die sollte es doch bislang gar nicht geben. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? - Und selbst solange es sie gab, hatte das Bundesverfassungsgericht doch einstweilig angeordnet, daß die Daten nur zur Verfolgung schwerster Straftaten an die Staatsanwaltschaft herausgegeben werden dürften. Weshalb darf sie dann ein Privater zur Rechtsverfolgung eines Anspruchs wegen Urheberrechtsverletzung bekommen?!Wenn dem so wäre, woher kommen dann die bald 5 Millionen Abmahnungen wegen Tauschbörsen? Meines Wissens muss der ISP die Daten auf Gerichtsanordnung rausrücken, wenn er sie noch gespeichert hat.
(13.12.2013, 10:13)Zurgrimm schrieb: Ja, klar, alles halb so wild. Das betrifft hier ja nur die User einer Pornoplattform. Und da wir alle als rechtschaffene Bürger solche Dienste natürlich niemals in Anspruch nehmen würden (Nein, hier ist nichts halb so wild. Mal abgesehen davon, dass auch Nutzer einer (legalen, falls es sowas gibt) Pornoplattform durchaus rechtschaffene Bürger sein können:), können wir da ganz ruhig bleiben.
Es spricht momentan sehr viel dafür, dass niemand diese abgemahnten Filme wirklich bewusst angeklickt hat. In den Foren häufen sich Kommentare, dass die Betroffenen zwar zugeben, dass sie Pornos nicht abgeneigt sind, aber von redtube etc. noch nie was gehört haben. Es sieht so aus, als ob die abgemahnten über gescriptetet Werbebanner o.ä. ohne ihr Wissen auf die Seite geleitet wurden und/oder dass die IP über einen Umweg über eine andere Vertipper-Website (retdupe) abgegriffen wurde. Merkwürdig ist auch, dass einige 4 Abmahnungen für verschiedene Filme zum gleichen Zeitpunkt erhalten haben. Selbst für Hardcore-Porno-Fans dürfte das gleichzeitige Schauen von vier Filmen eher ungewöhnlich sein.
In den Kommentaren gibt es Links zu einem Golem Forum, wo das ausführlicher diskutiert wird.
Insofern kann es wohl wirklich jeden treffen und die Abmahner haben wohl die Hoffnung, dass viele aus Scham trotzdem zahlen. Und von denen, die tatsächlich Pornos konsumieren, wird sich kaum einer an das errinnern, was er im Juli/August so getrieben hat, und vllt zur Sicherheit auch zahlen.
(13.12.2013, 10:13)Zurgrimm schrieb: Das Problem, das ich damit habe, ist nur: Wenn die Herausgabe der Daten zu IP-Adressen so einfach möglich ist, dann ist bald kein Internetnutzer mehr davor sicher, mehrere Abmahnungen pro Jahr zu bekommen. Denn irgendwelche Seiten, die potentiell urheberrechtlich geschütztes Material beinhalten, wird man immer mal besuchen - in ganz unterschiedlichen Zusammenhängen. Und wenn die Quote derer, die dann wirklich zahlen, auch nicht besonders hoch sein mag, könnte das für skrupellose Abmahn-Anwälte bald ein wahres Eldorado werden.Dazu haben inzwischen mehrere Anwälte ein Statement in die Richtung abgegeben, dass Streaming oder "Anschauen" an sich noch keine verbotene Vervielfältigung darstellt und daher eigentlich gar nicht abgemahnt werden darf. Das zuständige Gericht wurde da wohl mit geschickten Formulierungen übertölpelt.
Die Tauschbörsennutzer konnten ja vor allem deshalb so einfach belangt werden, weil sie das runtergeladene Zeug auch automatisch gleich wieder anderen angeboten und zur Verfügung gestellt haben.