12.03.2013, 01:54
Ja. habe verständnis dafür.
Was die Rechtslage angeht, ist es so, dass der Download nicht strafbar ist, sondern die Vervielfeltigung und Verbreitung, wenn ich nicht irre. Aber dazu müßte man jetzt einen Juristen hinzuziehen, da hier vermutlich die wenigsten (mir eingeschlossen) genau Bescheid wissen.
Jedenfalls besitze ich die Vollversion mehrfach, spiele also keine Spiele, für die ich nicht bezahlt habe. Gelobe auch hoch und heilig diese wieder auszugraben (will wie gesagt den Soundtrack in HQ genießen und nicht das olle 8-bit geschrammel)
MfG
Was die Rechtslage angeht, ist es so, dass der Download nicht strafbar ist, sondern die Vervielfeltigung und Verbreitung, wenn ich nicht irre. Aber dazu müßte man jetzt einen Juristen hinzuziehen, da hier vermutlich die wenigsten (mir eingeschlossen) genau Bescheid wissen.
Jedenfalls besitze ich die Vollversion mehrfach, spiele also keine Spiele, für die ich nicht bezahlt habe. Gelobe auch hoch und heilig diese wieder auszugraben (will wie gesagt den Soundtrack in HQ genießen und nicht das olle 8-bit geschrammel)
MfG