(17.05.2012, 14:45)Rabenaas schrieb: Ich bin jedenfalls auf die Begründung gespannt, wieso wir den Fall anders beurteilen als Interpol. Die hat den internationalen Haftbefehl als politisch motiviert zurückgezogen.
(18.05.2012, 19:13)Rabenaas schrieb: Kurze Zwischenmeldung: Paul Watson kommt bis zur endgültigen Entscheidung auf Kaution aus der Auslieferunghaft. Ansonsten gibt es zwei kurze Pressemitteilungen des OLG Frankfurt, die alles weitere erklären (hier und hier).Aus Deinem ersten Link folgt nun allerdings, daß wohl doch ein Interpol-Haftbefehl besteht.
(18.05.2012, 19:13)Rabenaas schrieb: Die endgültige Entscheidung liegt demnach beim Justizministerium. Dass kein Auslieferungsabkommen existiert, spielt keine Rolle.Für die gerichtliche Zulässigkeitsprüfung spielt das keine Rolle. Es ist aber die Grundlage dafür, daß die Entscheidung am Ende beim Justizministerium liegt. Denn ohne bilateralen Vertrag ist es nur eine Kulanzauslieferung. Mit bilateralem Vertrag wäre die Bundesrepublik dazu möglicherweise (je nach Vertrag und Einzelfall) verpflichtet.
Man wird abwarten müssen, ob Herr Watson sich an die Auflagen hält und nicht aus Deutschland verschwindet. Denn rund um die Uhr überwachen wird man ihn ja sicherlich nicht.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."