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Naturschutz in Selbstjustiz - ethisch gerechtfertigt?
(17.05.2012, 16:10)Rabenaas schrieb: Nein, denn Interpol hat ja auch einfach gesagt, dass sie nicht nach ihm fahnden werden, weil ihnen der Haftbefehl nicht koscher vorkommt.
Ich weiß nicht, wie dieser (deutsche) Haftbefehl gekommen ist. Wenn es nicht auf Interpol beruht, dann wahrscheinlich auf einem Rechtshilfeersuchen der costa-ricanischen Behörden. Und ein solches Ersuchen muß eben auch geprüft werden.

(17.05.2012, 16:10)Rabenaas schrieb: Ja klar, aber es müssen nach der Prüfung keine Verfahren eröffnet werden.
Aber wahrscheinlich hat eine solche Prüfung in Deutschland noch nicht stattgefunden. Und um die durchführen zu können, muß man den Mann erstmal festsetzen. Sonst wäre er ja schneller ausgereist, als die Prüfung abgeschlossen ist. - Und es ist ja auch nicht so, wie Du oben andeutest: Er sitzt nicht seit Monaten im Gefängnis und wartet auf die Entscheidung über seine Auslieferung, sondern gerade mal seit ein paar Tagen.

(17.05.2012, 16:10)Rabenaas schrieb: Was ist z.B. mit den ganzen Flüchtlingen aus Regimen? Die setzen wir auch nicht alle fest, nur weil zu Hause ein Haftbefehl existiert.
Ein ausländischer Haftbefehl kann deutschen Behörden egal sein, ein Rechtshilfeersuchen nicht unbedingt. Zudem spielt da sicher auch die Frage der Evidenz eine Rolle. Wenn ein Haftbefehl offensichtlich Unrecht ist, dann wird ein Ersuchen auf seine Vollstreckung nicht durchgeführt. Wenn das aber nicht so offensichtlich ist, dann wird eben erstmal geprüft. - Und Costa Rica gehört wohl nicht zu den Staaten, von denen man per se immer nur das Schlechteste erwarten kann (und für die deshalb ein Auslieferungsverbot besteht, wie in den Iran z.B.).
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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RE: Naturschutz in Selbstjustiz - ethisch gerechtfertigt? - von Zurgrimm - 17.05.2012, 16:40
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