17.05.2012, 16:10
(17.05.2012, 15:13)ConjurerDragon schrieb: Das es ein Verfahren geben muss - egal wie es ausgeht - ist aber auch klar.Nein, denn Interpol hat ja auch einfach gesagt, dass sie nicht nach ihm fahnden werden, weil ihnen der Haftbefehl nicht koscher vorkommt.
(17.05.2012, 15:13)ConjurerDragon schrieb: Wenn eine Auslieferung beantragt wird, dann muss diese geprüft werden.Ja klar, aber es müssen nach der Prüfung keine Verfahren eröffnet werden. Siehe Interpol. Was ist z.B. mit den ganzen Flüchtlingen aus Regimen? Die setzen wir auch nicht alle fest, nur weil zu Hause ein Haftbefehl existiert. Das Verhalten der deutsche Justiz überrascht mich schon, auch wenn es nicht zwangsläufig schlimm ausgehen muss.