17.05.2012, 12:58
(17.05.2012, 11:50)Rabenaas schrieb: Das wurde gerade relativiert. Das Abschiebeverfahren läuft weiter.Reden wir jetzt von Auslieferung oder Abschiebung? Das sind schon zwei grundverschiedene Dinge. Bei der Abschiebung wird er nur aus dem Bundesgebiet in sein Heimatland verbracht. Bei der Auslieferung wird er der Justiz eines fremden Staates übergeben. So wie ich das verstehe, geht es hier um eine Auslieferung.
Im übrigen ist ein Auslieferungsverfahren ja auch durchaus in Ordnung. Wenn jemand, der sich hier möglicherweise strafbar gemacht hat, in Costa Rica aufgegriffen wird, dann wollen wir ja auch, daß die Behörden gewissenhaft prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung vorliegen. Daß es hier Anhaltspunkte für ein unfaires (politisch motiviertes) Verfahren gibt, werden die Entscheidungsträger gewiß berücksichtigen.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."