(26.03.2012, 13:46)Wolverine schrieb: Also für mich muss man für die Ableitung dieses "Rechts" einmal zu oft um die Ecke denken: Wie in der allgemeinen Handlungsfreiheit beschrieben gilt diese ja nur, solange nicht die Rechte anderer tangiert werden.Genau. Und im Bereich der Privatkopie (die Norm beginnt mit "Zulässig sind...") ist eben kein Recht eines anderen tangiert, weil das Urheberrecht so weit nicht reicht. Und deshalb hat man das Recht, Privatkopien zu erstellen (soweit § 53 Abs. 1 UrhG reicht). Daß Dir das zu kompliziert gedacht ist, ändert daran nichts.

(26.03.2012, 13:46)Wolverine schrieb: Aber der, der die Vorlage zur Verfügung stellt, handelt nicht gesetzeskonform, da er Kopien nur engsten Freunden und nicht Dir zu Verfügung stellen darf.Nicht unbedingt, denn er könnte ja auch (vom Berechtigten) befugt handeln. Das ist genau das Problem, das ich oben schon ansprach: Als Internetnutzer weiß ich heute doch selten, was legaler- und was illegalerweise im Netz steht.
Wenn ich nach einer Information suche, dann klicke ich im Zweifel den Link an, der sie mir verspricht und ich möchte diejenigen Videoclips, Bilder, Musikstücke oder Texte abspeichern, die ich gerade (rein privat) brauche. Ob daran ein urheberrechtlicher Werkschutz besteht und, wenn ja, ob derjenige, der die Datei hochgeladen hat, dazu berechtigt war, das weiß ich regelmäßig nicht. Hatte der Ersteller eines YouTube-Videos nun die Erlaubnis zur Benutzung des Musikstücks und der Bilder, die er verwendet? Wie soll ich das prüfen?
Wenn jemand Fremdes in dieses Forum hier kommt und sich - nach Erwerb der Vollmitgliedschaft - die Screenshots zum zweiten Einhorntreffen lokal auf seinem Rechner abspeichert, woher soll er dann wissen, ob die hier eine rechtmäßige oder eine unrechtmäßige Vorlage waren? Soweit mir bekannt hat Crystal geklärt, daß Herr Hamma nichts gegen Screenshots (die Teile des Werkes NLT und damit urheberrechtlich geschützt sind) hat. Also ist das erlaubt. Aber kann ich das wirklich ernsthaft voraussetzen, wenn irgendwo ein interessantes Bild o.ä. in einem Forum steht?
Wenn man jetzt das "offensichtlich rechtswidrig" zu weit versteht oder die Norm für die Privatkopie doch so, wie ich noch bis gestern abend, dann stünde man bei fast jeder lokal abgespeicherten Datei mit einem Bein im Bereich der Urheberrechtsverletzung. Und wenn diese dann noch ACTA-mäßig geahndet wird, dann kann man dieses Risiko eben auch nicht mehr eingehen.
(26.03.2012, 13:46)Wolverine schrieb: Daher ist im Internet für das Konzept der Privatkopie eigentlich kein Platz.So scheint es mir heute weitgehend zu sein, ja. Und genau das sollte eben angepaßt werden, so daß Privatkopien auch von (Internet-)Vorlagen zulässig sind, über deren Herkunft und Rechtmäßigkeit man nichts Genaues weiß. Das meinte ich oben mit dem Risiko des Werkschaffenden, wenn er eine digitale Version erstellt. Das würde ich ihm zumuten, zu tragen.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."