26.03.2012, 10:46
(25.03.2012, 22:42)Zurgrimm schrieb: @Wolverine: Ich habe jetzt nochmal im Internet herumgelesen. Und tatsächlich hast Du offenbar in einem Punkt Recht. Das "offensichtlich rechtswidrig" soll sich auch auf "öffentlich zugänglich gemacht" erstrecken. Das hatte ich so nie verstanden und hat mich jetzt wirklich überrascht.Der Text ist so missverständlich formuliert, dass man wohl Jura studieren muss, um ihn sicher interpretieren zu können, allerdings bin ich froh, dass mich meine Intutition nicht getäuscht hat, Deine Version wäre in der Tat viel unangenehmer geworden.
(25.03.2012, 22:07)Zurgrimm schrieb:Aber davon reden wir doch die ganze Zeit oder?(25.03.2012, 20:34)Wolverine schrieb: So, ich habe mir mal diesen Artikel zu Gemüte geführt.Ich habe jetzt nicht den ganzen Text gelesen, aber schon die Überschrift deutet an, daß hier ein ganz anderer Fall vorliegt. Der Artikel behandelt ja den Fall, daß man eine Datei aus dem Internet gekauft hat.

(25.03.2012, 16:37)Wolverine schrieb: OK, ich hatte das anders aufgefasst. Ich dachte, dass ich von legal erworbenen Online-Medien die gleichen Privatkopien machen darf, wie bei konventionell gekauften Stücken. Natürlich nur, solange ich keinen Kopierschutz umgehe (was ich aber nicht tue, wenn ich gekaufte Musik legal auf eine CD brenne und wieder rippe oder DRM-freie Stücke erwerbe). Wo wurde das denn geändert?
denn für alle anderen Fälle ist die Privatkopie doch nicht relevant!
Entweder hat ein Hersteller ein Werk freigegeben, dann kann ich es ohnehin kopieren, und brauche mich nicht auf die Privatkopie zu berufen, oder er hat es nicht getan. Dann greift das Konzept aber auch nicht, weil die Gegenseite, von der ich die Datei habe, ja nicht zu meinem engsten Familien- oder Freundeskreis gehört.
Insofern ist an den Kopierverbots-Ausnahmen für die Privatkopie durch das Internet kein neuer Aspekt hinzugekommen.
(25.03.2012, 22:07)Zurgrimm schrieb: Ich hingegen schrieb von dem Fall, daß Du etwas aus dem Internet abspeicherst, ohne die Zustimmung des Berechtigten (v.a. durch Zahlung) erhalten zu haben. Das darfst Du eben nicht.Nein, natürlich nicht, so etwas sollte durch die Privatkopie aber auch niemals erlaubt werden. Daher verstehe ich nicht, wieso Du das in Zusammenhang mit der Privatkopie bringst? Egal, wie diese ausgestaltet wäre, wäre das eh nicht erlaubt.
(25.03.2012, 22:07)Zurgrimm schrieb:Für mich fasst das den Begriff des Rechts zu weit, wenn man darunter Ausnahmen eines generellen Verbotes verstehen will: Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, über rote Ampeln zu fahren, aber es gibt Ausnahmen (wenn die Ampel offensichtlich defekt ist, wenn ich sonst in Lebensgefahr gerate, für die Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienst), aber deswegen hat niemand ein "Recht", es zu tun; und ich vermute, das ist auch die juristische Sichtweise. Es ist eben eine Erlaubnis, ein Verbot nicht zu beachten, aber nicht mehr. Und diese Erlaubnis kann zurückgenommen werden ...(25.03.2012, 20:34)Wolverine schrieb: - ein Recht auf Privatkopie gibt es nicht und gab es nie.Natürlich gibt es dieses Recht. Das ergibt sich schon aus Art. 2 Abs. 1 GG, der sinngemäß statuiert, daß alles erlaubt ist, was nicht verboten ist (allgemeine Handlungsfreiheit). Da die Privatkopie ausdrücklich vom Verbotsrecht des Urhebers ausgenommen ist - bzw. für manche Bereiche: war - hat insoweit jedermann das Recht, sich einzelne Privatkopien zu erstellen. Dieses Recht ist natürlich kein Ausschließlichkeitsrecht wie das Eigentum und es ist auch nicht durch ein spezielles Grundrecht geschützt.
Es gibt nur Regelungen zu dem Thema. Insofern kann man das Urheberecht auch nicht dagegen aufwiegen.
(25.03.2012, 22:42)Zurgrimm schrieb: De facto bleibt es also trotzdem dabei, daß man sich keine Privatkopien aus dem Internet erstellen darf, weil man bei einem üblicherweise kostenpflichtig vertriebenen Werk immer davon ausgehen muß, daß jedes kostenlose Angebot dazu rechtswidrig ist.Sich Privatkopien aus dem Internet zu erstellen, ist generell nicht möglich, wie ich oben schon erwähnt habe (, es sei denn man kennt denjenigen, der sie anbietet so gut, dass man eigentlich kein Internet braucht).
Ich mag mich wiederholen, aber ich verstehe nicht, wieso für Dich da die Privatkopie relevant ist. Auch in ihrer unveränderten Form hätte sie Dir das nicht gestattet. Und Du selbst sagtest ja, dass Du unter Privatkopie nur das Verteilen im engsten Familienkreis erlauben willst? Aber keinesfalls im ganzen Internet

(25.03.2012, 22:42)Zurgrimm schrieb: Trotzdem ist die Lage bei der normalen Internetnutzung damit nicht ganz so prekär, wie ich annahm. Ob es den Provider allerdings interessieren wird, welches Werk "offensichtlich rechtswidrig" im Internet steht, wenn er nach einem Download eine Abmahnung schickt und nach dem dritten die Netzsperre aktiviert, um selbst der ACTA-Haftung zu entgehen, das wage ich och zu bezweifeln.
Meines Wissens ist weder eine Providerhaftung, noch eine 3-Strikes Regelung in D geplant. Die entsprechenden Teile wurden offenbar schon früh aus ACTA entfernt.