25.03.2012, 22:42
@Wolverine: Ich habe jetzt nochmal im Internet herumgelesen. Und tatsächlich hast Du offenbar in einem Punkt Recht. Das "offensichtlich rechtswidrig" soll sich auch auf "öffentlich zugänglich gemacht" erstrecken. Das hatte ich so nie verstanden und hat mich jetzt wirklich überrascht.
Allerdings liest man dazu weiter:
Trotzdem ist die Lage bei der normalen Internetnutzung damit nicht ganz so prekär, wie ich annahm. Ob es den Provider allerdings interessieren wird, welches Werk "offensichtlich rechtswidrig" im Internet steht, wenn er nach einem Download eine Abmahnung schickt und nach dem dritten die Netzsperre aktiviert, um selbst der ACTA-Haftung zu entgehen, das wage ich och zu bezweifeln.
Allerdings liest man dazu weiter:
filesharing-infos.de schrieb:Bei kommerziellen Werken ist es auch regelmäßig offensichtlich, dass es sich bei der zum Download angebotenen Datei um ein rechtswidriges Angebot handelt. Jedem muss klar sein, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum kostenlosen Bereitstellen und Verbreiten eines kommerziellen Werkes in einer Tauschbörse bzw. über einen Sharehoster im Internet besitzt.De facto bleibt es also trotzdem dabei, daß man sich keine Privatkopien aus dem Internet erstellen darf, weil man bei einem üblicherweise kostenpflichtig vertriebenen Werk immer davon ausgehen muß, daß jedes kostenlose Angebot dazu rechtswidrig ist. Der Terminus "offensichtlich rechtswidrig" wird hier also offenbar sehr weit ausgelegt.
Trotzdem ist die Lage bei der normalen Internetnutzung damit nicht ganz so prekär, wie ich annahm. Ob es den Provider allerdings interessieren wird, welches Werk "offensichtlich rechtswidrig" im Internet steht, wenn er nach einem Download eine Abmahnung schickt und nach dem dritten die Netzsperre aktiviert, um selbst der ACTA-Haftung zu entgehen, das wage ich och zu bezweifeln.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."