25.03.2012, 13:56
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb: Nein, das kann man schon deshalb praktisch nicht (mehr), weil entsprechende Geräte und Medien (VHS-Kassetten, MCs) nicht mehr hinreichend verfügbar sind.Also zumindest hier in Deutschland sind sowohl leere MCs/Musikanlagen mit Tapedecks sowie VHS-Cassetten/Aufnahmegeräte noch überall reichlich verfügbar. Konnte mich selbst davon überzeugen, als ich im lokalen Elektronikmarkt für meine Eltern einen Ersatz für den kaputten Uralt-Videorekorder gekauft habe. Auch die Suche nach einer Kompaktanlage mit Tapedeck vor einiger Zeit hat genug Möglichkeiten gebracht. Ob man mit dem Gerät meiner Eltern von DVD auf VHS überspielen kann, weiss ich nicht, aber zur Not könnte man ja abfilmen oder aus dem Fernsehen aufnehmen.
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb: Und rechtlich wäre es evtl. auch nicht so einfach, eine richtige 1:1 Kopie zu machen. Denn wenn es (noch) ein Gerät gäbe, das von DVD auf VHS überspsielt, müßte es dafür wahrscheinlich auch schon den Kopierschutz der DVD umgehen.Wie gesagt, abfilmen für den privaten Bereich ist erlaubt, und bessere Qualität bekam man früher auch nicht.
Im Übrigen finde ich die Kopierschutzregel auch nicht sinnvoll, ich würde lieber bei der Weitergabe an Dritte ansetzen, aber das dürfte juristisch nicht so leicht zu definieren sein.
Es gab übrigens mal den Versuch mittels DAT die alten analogen Kopiereffekte in die digitale Welt zu übertragen, indem man nur eine Generation von Kopien zugelassen hat. Aber das System wurde als Gängelei empfunden und hat sich nicht durchgesetzt. Deine hehren Ansichten über das, was möglich sein sollte, werden also von der weit überwiegenden Mehrheit nicht geteilt. Diese will freies unbegrenztes Kopieren, was sicherlich mit ein Grund für die heutigen Debatten zur Privatkopie ist.
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:Aber das ist doch auf analoger Basis weiterhin problemlos möglich?(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Die Frage, ob solche Kopien auch weitergegeben werden dürfen, wurde erst später in Gerichtsverfahren geklärt, und basierend auf der Tatsache, dass man das in einem Haushalt ohnehin nicht trennen kann, pragmatisch geregelt. Es war dort übrigens nur vom engsten Familien- und Freundeskreis die Rede!Davon rede ich ja auch nur: Jeder sollte das Recht haben, jedes Werk für sich und seinen engsten Familien- und Freundeskreis in wenigen Exemplaren zu vervielfältigen. Ich habe nie gesagt, daß man darüber hinausgehen sollte.
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:Doch, die Frage stellt sich schon, weil Du von so viel besseren Möglichkeiten für die Hersteller augegangen bist: die gibt es defakto aber nicht, da das Budget der Kunden begrenzt ist. Es ist nur eine neue Eskalationsstufe des Verteilungskampfes erreicht.(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb:Ich hatte "Kunde" bewußt in Anführungszeichen gesetzt und noch erklärende Sätze angefügt. Es ist eben nicht gemeint, daß jedermann für jeden einzelnen Werkgenuß ein Entgelt zahlen muß. Daher stellt sich diese Frage nicht.(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: Noch nie konnten so viele Menschen erreicht werden, wie heute. Es muß eben nur gelingen, sie zu "Kunden" zu machen,Schon richtig, aber wenn ich sie zu meinen Kunden mache, nehme ich sie anderen als Kunden weg! Oder hast Du unendliche Mittel, um überall Kunde zu werden?
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:Au ja, lass uns das möglichst kompliziert machen. Persönliche Leistungsfähigkeit ist schonmal gut, das beinhaltet einen guten Umverteilungsaspekt. Häufigkeit der Klicks könnte man noch weiter differnzieren, das sollte logarithmisch und nicht linear gewertet werden, außerdem relativ zu den Gesamtklicks des Einzelnen und angepasst an die Klicks in der jeweiligen Alters- und Sozialklasse. Und dann könnte man es auf die Freizeit normieren: Wer viel schläft/arbeitet, dessen Klicks sollten mehr wert sein, als die von jemandem, der den ganzen Tag konsumiert. Außerdem sollte man gegenrechnen, wenn jemand noch andere Kulturleistungen konsumiert, also z.B. ins Theater geht. In der Zeit kann er die Flatrate ja nicht nutzen. Da richten wir am besten schonmal ne Behörde mit 10000 Mitarbeitern ein, die das ausarbeitet und verwaltet.(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb:Nein, denn ich habe nicht gesagt, daß der Gegenwert für jeden Klick, also den einzelnen Werkgenuß erfolgen sollte. Ich spreche mich für ein System der pauschalierten Vergütung aus. Das könnte z.B. auch wie eine Steuer nach persönlicher Leistungsfähigkeit bemessen werden, anstatt nach konkreter Anklickhäufigkeit... da ist verschiedenes denkbar (ohne daß ich eine Ideallösung habe). Es muß nur für die Künstler und Verwerter hinterher ein angemessener "Topf Geld" da sein, der verteilt werden kann.(24.03.2012, 20:39)Zurgrimm schrieb: womit ich meine, daß sie einen Gegenwert für den Werkgenuß leisten müssen. Das kann aber m.E. nicht auf die bisherigen Formen des analogen Zeitalters begrenzt bleiben. Die Notwendigkeit für jeden, einen eigenen Originaldatenträger erwerben zu müssen, ist m.E. nicht zukunftsfähig,Von Originaldatenträger redet auch niemand, nur von einer gültigen Lizenz für jeden, der es privat hören will, und dem stimmst Du im ersten Satz ja auch zu!
Nee, Spass bei Seite, aber das wird niemals auch nur annähernd so gerecht wie das System heute, wo zumindest noch ein großer Teil des Geldes direkt für ein bestimmtes Produkt ausgegeben wird. Spätestens, wenn nach der ersten Verteilungsrunde feststeht, dass viele Künstler wie heute bei der GEMA quasi leer ausgehen, weil sie für ihre Registrierung erstmal zahlen mussten, und der Grossteil an die üblichen Verdächtigen geht, gibt es unendliche Diskussionen.
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:und weil es diese schlechten Konzepte eh schon gibt, willst Du jetzt noch mehr davon einführen? Leuchtet mit nicht so ganz ein!(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Aber dann bleibt noch das Problem, dass ich vom Staat verordnet bekomme, wieviel ich (mindestens) in Kultur zu investieren habe. Aus meiner Sicht eine enorme Bevormundung.Schon, aber das finde ich hinnehmbar. Jetzt wirst Du wenn Du einen Kopierer oder einen DVD-Brenner kaufst, ja auch bevormundet, wieviel Du dabei an Geräteabgabe zahlen mußt. Und wenn Du einen Fernseher hast, wirst Du bevormundet, wieviel Du für den Genuß der öff.-rechtl. Sender auszugeben hast (GEZ). Das ist bei pauschalen Vergütungsformen systemimmanent.
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb: Daneben kann freilich der Einzelvertrieb von Datenträgern (etwa für Sammler und Liebhaber) bestehen bleiben, so daß keine völlige Gleichschaltung erfolgt.Immerhin keine völlige Gleichschaltung. Mir wäre überhaupt keine Gleichschaltung lieber! Warum muss man das in so ein Zwangskorsett quetschen?
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:und ist, obwohl es viele Ausnahmen zulässt, nach Meinung vieler deutlich übers Ziel hinausgeschossen. Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum man sehr vorsichtig sein sollte, wenn man das Recht an die neue Technik anpassen will!(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Das sind aber doch nur Anpassungen an die Gegebenheiten. Wo in Deinen Beispielen wurde denn ein bestimmtes Recht aufgrund von technischen Neuerungen grundsätzlich abgeschafft? Das ist aber unterm Strich das, was mit dem Urheberrecht passieren soll!Das Fernabsatzrecht z.B. beschneidet massiv das Recht von (Internet-)Versandhändlern, Vertragserfüllung zu verlangen, weil weritgehende Widerrufsmöglichkeiten bestehen.
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb: Und nein, das Urheberrecht soll nicht abgeschafft werden. Es soll nur im digitalen Bereich von einem Verbietungs- in ein Vergütungssystem für die private Nutzung überführt werden. Wesentliche Teile des Urheberrechts (z.B. das Erstveröffentlichungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) bleiben dabei ganz oder teilweise bestehen.Aber was Du da übriglassen willst, ist nur noch ein Torso des ursprünglichen Rechts. Unterm Strich bedeutet Deine euphemistisch als "Überführung" bezeichnete Änderung, wie bei den Piraten auch, letzlich eine fast völlige Abschaffung.
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb: Ebenso gibt es keien Änderungen für alles, was nicht digital verfügbar ist. Das ist auch nichts anderes, als eine "Anpassung an die Gegebenheiten", nämlich die des digitalen Zeitalters. - In anderen Bereichen des geistigen Eigentums ist die private Nutzung übrigens ohnehin völlig frei, so z.B. im Patentrecht ( § 11 Nr. 1 PatG).Nein, es ist schon sehr viel mehr, als eine kleinere Anpassung. Das Recht auf Eigentum ist übrigens ein Grundrecht, daher sollte man hier besonders vorsichtig sein, wenn man es auch nur in geringem Maß beschneiden will!
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:Ich vesteh Dich da echt nicht, weil ich nicht sehe, wo dieses alte Recht beschnitten worden ist. Ja, aus meiner Sicht sollte man das mit der Umgehung eines Kopierschutzes wieder rückgängig machen aber sonst ?(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Anpassungen schon, aber das deswegen (Grund-)Rechte über Bord geworfen werden, lehne ich ab.Ich auch: Das Überbordwerfen ganz wesentlicher Teile des Rechts auf die Privatkopie. Das ist kein Grundrecht, aber ein sinnvolles Recht, das erhalten (bzw. wiedereingeführt) werden sollte. Und das Grundrecht des geistigen Eigentums hat keinen von der Verfassung fix vorgegebenen Inhalt, es ist vom Gesetzgeber unter Berücksichtigung aller schutzwürdiger Interessen auszugestalten.
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:Es wird aber nur austariert, welche konkreten Wörter welche Beleidigungsstufe erreichen. Außer bei Personen des öffentlichen Rechts ist da meines Wissen auch nicht viel geändert worden, wie die Urteile im Straßenverkehr zeigen: Alles was anstößig wirken kann, wird geahndet. Punkt. Dass heutzutage viele Wörter im Kinderfernsehen schon gang und gäbe sind, ändert da nichts dran! Mein Recht, nicht beleidigt zu werden, ist in keinster Weise beschnitten worden.(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Ein gutes Beispiel ist doch, dass ihr in diesem Forum Beleidungen auch nicht deshalb lascher als im normalen Leben handhabt, weil sie durch Annonymität etc. einfacher geworden sind! Ihr hab euch den sich ändernden Gegebenheiten auch nicht angepasst!Ich will ja auch Urheberrechtsverletzungen nicht erlauben, weil sie heute einfacher geworden sind. Ich will nur auf den Prüfstand stellen, was heute noch als Verletzung angesehen werden sollte, wie weit also die Verleihung des Ausschließlichkeitsrechts für Werkschaffende überhaupt reichen sollte (und wo vielleicht eine andere Form der Entlohnung genügt). - Bei Beleidigungen werden ja auch nur solche beanstandet, die nach heutigen Vorstellungen verwerflich sind. Durch die gewachsene Bedeutung der freien Meinungsäußerung in unserer offenen Gesellschaft ist in der Hinsicht heute wesentlich mehr erlaubt (z.B. an Äußerungen gegenüber Politikern), als vor 50 Jahren. Die Interessen - Schutz der Ehre, Meinungsäußerung - werden da auch immer wieder neu austariert.
(25.03.2012, 12:27)Zurgrimm schrieb:(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Und warum machst Du das ausgerechnet am Wörtchen "digital" fest? Warum lässt Du das nicht den Künstler selbst frei entscheiden?Zum einen, weil ich in diesem Bereich den größten Handlungsbedarf sehe, weil hier das Recht auf Privatkopie bereits unter die Räder gekommen ist. Zum anderen, weil ich es für eine sinnvolle Abgrenzung halte vor dem Hintergrund des im vorigen Abschnitt Geschriebenen.
Außerdem möchte ich es nicht den Künstler entscheiden lassen, weil zur Durchsetzung dieser Entscheidung die freie Benutzbarkeit des Internet gefährdet wird (momentan durch ACTA).
Also bist Du bereit, ein Grundrecht zugunsten einer besseren Benutzbarkeit zu opfern? Erscheint mir nicht als sinnvolle Abwägung von Interessen! Ich bin sehr wohl der Meinung, dass ein Künstler das recht hat, ein Bild (zu Werbezwecken) ins Internet zu stellen und klar dazuzuschreiben, dass es nur betrachtet, aber nicht weiterverbreitet werden darf. Das Google Urteil betraf ja nur Thumbnails, die nicht im Ansatz die gleiche Qualität hatten und auch nur zum Zwecke einer Suche angelegt werden durften.