25.03.2012, 11:34
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Und es bleibt dabei, dass der Künstler seines Entgeldes beraubt wird.Nein. siehe auch §249 StGB und berauben
Er hat das Entgelt nie empfangen, also kann man es ihm auch nicht rauben. Und Schwarzfahren sind möglicherweise Anarchisten, aber sicher keine Räuber.
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Mit der Begründung kann ich viele Gesetze abschaffen, deren Einhaltung nur über eine Bespitzelung der Gesamtbevölkerung zu erreichen wärenDie StVO lässt sich auch mit wesentlich harmloseren Mitteln durchsetzen. Das Betreten von Naturschutzgebieten ist übrigens nicht automatisch verboten. Das ist fallweise geregelt.
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: da wird man Dich nicht nehmen; Dazu hast Du nicht die passende Vorstellung vom geistigen EigentumDie sind da flexibel.
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Die Details wurden heimlich beraten. Was nicht gut ist, aber manchmal notwendig, um zu vermeiden, dass die ganze Welt in Panik gerät wegen eines Vorschlages, der am Ende doch nicht so umgesetzt wird.Alles nur zu unserem Besten.
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Ich verkneife mit die Frage, ob Du die GEZ-Gebühr bezahlst, oder ob Du ein moralisches Schlupfloch gefunden hast, es nicht tun zu müssen.Habe ich nicht. Ich überlege auch immer noch, ob es mir das jetzt eigentlich wert ist, oder nicht. Und selbst?
(25.03.2012, 10:33)Wolverine schrieb: Nein, wie Deine Quelle selbst erklärt, handelt es sich nicht um Raub, sondern um Diebstahl oder Unterschlagung; und das sind die Delikte, die man auch bei Urheberrechtsverletzungen ins Spiel bringt . Daher halte ich die ungenaue Bezeichnung der Raubkopie für erträglich, wenn auch juristisch falsch.Juristisch, logisch und semantisch. Aber wenn Du darauf bestehst...