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Naturschutz in Selbstjustiz - ethisch gerechtfertigt?
#96
(01.03.2012, 11:11)Wolverine schrieb: Das dürfte eine Definitionsfrage der Begriffe Kultur und Zivilisation sein.
(01.03.2012, 12:01)Rabenaas schrieb: Delphine und Schimpansen z.B. vermitteln ihren Nachkommen erworbenes Wissen. Für mich ist das eine Form von Kultur. Ich habe mal gelesen, dass Schimpansen vor Wasserfällen merkwürdige "Tänze" aufführen.
Wie Rabenaas' Antwort zeigt, hast Du damit wohl Recht, Wolverine. Man kann wohl jede Definition so ausweiten, daß der definierte Begriff seine Konturen verliert. Ich meine das gezielte Anpassen der Umwelt an die eigenen Lebensbedürfnisse (über das punktuelle Verwenden von einfachen Werkzeugen hinaus). Die bloße Weitergabe von bestimmten Verhaltensweisen oder lokalen Ortskenntnissen erreicht für mich diese Schwelle noch nicht.

Wenn die Tänze tatsächlich als so etwas wie eine Religion aufgefaßt werden könnten, also einen Glauben an eine höhere Macht, verbunden mit Vorstellungen über Grenzfragen der eigenen Existenz, dann wäre das wohl ein großer Schritt in Richtung menschenähnliche Intelligenz.

(01.03.2012, 11:11)Wolverine schrieb: Außerdem muss man bedenken, dass je nach Definition große Teile der Menschheit weder kulturschaffend waren noch eine Zivilisation aufgebaut haben.
(01.03.2012, 12:01)Rabenaas schrieb: Das führt auf die Frage, ob Homo Sapiens nicht eigentlich auch ein Tier ist. Und kleine Kinder können ihre Rechte auch selten alleine geltend machen. Sind Menschenrechte für Kinder dann auch nur eine politische Entscheidung mit Symbolcharakter? ;)
Der Punkt ist aber, daß der Mensch als Gattung in der Lage ist, Kultur und Zivilisation zu schaffen und daß er als Gattung in der Lage ist, Rechte Wahrzunehmen. Daß dies nicht auf jeden einzelnen Menschen zutreffen muß (geistig Behinderte, Kranke, Kleinkinder), ist evident. Aber das ändert nichts am grundsätzlichen Unterschied der Gattung Mensch zu allen (anderen) Gattungen von Tieren.

Der Mensch ist biologisch gesehen ein Tier, aber er hat sich eben über das Tier hinausentwickelt durch seine Intelligenz, seine Sprache und seine Ethik/Moralität. Und die Frage ist allein, ob es Tiere gibt, die sich in vergleichbarer Weise über das Tiersein hinausentwickelt haben. Und das sehe ich nicht. Deshalb meine ich, daß der Mensch als überlegene Spezies auf diesem Planeten eine Schutzpflicht für die Tiere hat, aber nicht, daß die Tiere als Bestandteil der menschlichen Gesellschaft - mit eigenen Rechten (und Pflichten?) - behandelt werden sollten.

Menschenrechte für Kinder sind insofern genausowenig bloße Symbolrechte, wie Rechte für sonst (körperlich oder geistig) handlungsunfähige Personen. Sie beruhen auf einer Wertentscheidung, daß aus dem Menschsein als solchem - dem Angehören der Spezies, die die Ziviliation erschaffen hat - bestimmte Rechte erwachsen. Und die können dann (auch nur) mit fremder Hilfe wahrgenommen werden. Das ist letztlich eine Art Solidarität unter den Menschen, die das Recht des Stärkeren ablöst. Das halte ich für vernünftig. Daß man das deshalb auf - alle oder bestimmte - Tiere logisch ausdehnen müßte, sehe ich nicht. - Man könnte eine entsprechende Wertentscheidung zwar treffen, das ist aber kein denklogisch notwendiger oder auch nur naheliegender Schritt, weil wir eben eine rein menschliche Gesellschaft sind und uns als solche von anderen Lebensformen abgrenzen können und das auch ganz mehrheitlich tun.

Würden auf unserem Planeten intelligente Außerirdische landen und hier mit uns leben wollen, dann müßte und würde man die Menschenrechte sicherlich auch auf sie ausdehnen. Weil diese dann ebenfalls die Entwicklungsstufe des Tieres überschritten hätten, die Wertentscheidung diese dem Menschen gleichzubehandeln, also ein logisch notwendiger Schritt wäre.

(01.03.2012, 11:11)Wolverine schrieb: aber auch Dein Vorschlag dürfte nicht umsetzbar sein.
Ja leider, denn wir leben nunmal nicht in einer perfekten Welt. Der Weltfrieden ist auch nicht erreichbar.

(01.03.2012, 11:11)Wolverine schrieb: Und wieso dann NGOs? Wieso nicht Einzelpersonen?
Egal welche gerichtiliche Instanz Du schaffen würdest, um diese Fälle zu entscheiden, sie würde heillos überlastet sein, wenn jede Privatperson dort klagen dürfte. Die Begrenzung von Klagemöglichkeiten auf (möglichst unabhängige) Interessenverbände ist insoweit üblich. Bei uns kann z.B. auch nicht jedermann wegen die Verletzung von Wettbewerbsvorschriften auf Unterlassung klagen, die Verbraucherschutzverbände können es aber, weil es ein spezielles Verbandsklagerecht gibt. Und ich meine, im Umweltrecht ist es ähnlich, da gibt es auch kein Popularklagerecht gegen Unternehmen. - Manchmal ist weniger eben mehr. ;)
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."
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RE: Naturschutz in Selbstjustiz - ethisch gerechtfertigt? - von Zurgrimm - 01.03.2012, 13:01
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