16.02.2012, 09:25
(15.02.2012, 22:12)Rabenaas schrieb: Verstehe. Der Passus von der rechtmäßigen Nutzung war bei Dir in den [...].Ja, weil ich mich oben auf das Cachen beim Internet-Surfen bezog. Und da greift eben m.E. die Nr. 1. Das ist auch besser so, denn ansonsten würde man selbst ja schon selbst das Urheberrecht verletzen, wenn man auf eine Seite mit urheberrechtsverletzenden Inhalten gelangt.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."