(15.02.2012, 18:56)Rabenaas schrieb: Du kaufst eine DVD und lädst deren Inhalt in den Speicher, um ihn anzeigen zu lassen. Das geht drei mal gut. Beim vierten mal gibt es eine Fehlermeldung, dass Du bitteschön weitere Lizenzen erwerben möchtest, um den Film wieder abspielen zu lassen. Solltest Du beim Abspielen im Hintergrund ein Programm laufen lassen, das den Soundtrack aufzeichnet, damit Du die Titelmelodie unterwegs mit dem MP3-Player abspielen kannst, kommt ebenfalls eine Fehlermeldung, dass Du dazu nicht befugt bist. Der Speicher in Deinem Computer unterläge damit der Kontrolle der Copyrightwächter.Das ist aber weniger eine Frage des Urheberrechts, als vielmehr eine Frage des Digital Rights Managements. Diese Sperre, die Du beschreibst, ist ja zunächst einmal faktischer Natur, nicht rechtlicher. (Nur) wenn auf der DVD urheberrechtlich geschützte Inhalte sind, werden diese Kopierschutzmaßnahmen allerdings über das Urheberrecht abgesichert ( § 95a UrhG). Das ist in der Tat eine höchst problematische Regelung. Die hat aber nichts mit einer Strafbarkeit des Cachens von Dateien beim Surfen im Internet zu tun. Das ist von § 44a UrhG gedeckt.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."