(01.02.2012, 11:00)Wolverine schrieb: Guttenberg: Abschreiben eines bestehenden Textes (ohne diesen zu beeinflussen)"Übernehmen des Inhalts eines fremden Papers" check
PH: Übernehmen des Inhalts eines fremden Papers, Veröffentlichen unter eigenem Namen und damit Zerstören des fremden Papers.
Unterschied klar ?
"Veröffentlichen unter eigenem Namen" check
"Zerstören des fremden Papers" jein (Gutachten vom wissenschaftlichen Dienst hätte für eine Veröffentlichung der Zustimmung bedurft, die es wohl nicht bekommen hätte.)
Es geht in dieser Diskussion aber um das Konstrukt "Geistiges Eigentum", und nicht darum, ob jemand einen anderen in die Pfanne haut.
(01.02.2012, 11:00)Wolverine schrieb: Das ist doch die ganze Zeit Deine Rede, dass man Inhalte frei übernehmen darf!?Man sollte fremde Ideen, gerade in der Wissenschaft, frei übernehmen dürfen. Man sollte nicht die falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen dürfen, dass man fremde Inhalte selbst verfasst habe.
(01.02.2012, 11:00)Wolverine schrieb: Einen Marktvosprung gibts aber nicht, da der Erfinder seine Ideen ja in jedem Fall auch an andere verkaufen wird, da er weiss, dass es auch sein erster Kunde tun wird.Erfinder können ja jetzt auch schon mehrere Lizenzen vergeben (falls ihnen die Patente für ihre Erfindungen überhaupt gehören).
(01.02.2012, 11:00)Wolverine schrieb: Brauche ich nicht, die kennen sich mit den Unterschieden und Feinheiten hervorragend aus!Dann hast Du entweder Deine Bekannten nicht richtig verstanden, oder die das Prinzip nicht. Notwehr gegen was?
(Besser als ich)