22.12.2011, 14:39
(22.12.2011, 12:33)Rabenaas schrieb: Rein technisch betrachtet, wie entkräftet man ein Gerücht?Vor allem: Muß man ein Gerücht entkräften? Üble Nachrede liegt (im Gegensatz zur Verleumdung) schon vor, wenn man Tatsachenbehauptungen aufstellt, die nicht erweislich wahr sind. Es wird also vom Recht nicht toleriert, daß ehrverletzende Behauptungen in die Welt getragen werden, wenn man sie nicht belegen kann, unabhängig davon, ob der Betroffene seine Unschuld beweisen will oder kann.
(22.12.2011, 12:33)Rabenaas schrieb: Wenn seine Schuld so stichhaltig ist, warum kann man ihm dann nichts nachweisen? Warum wird ihm dann kein Prozess gemacht (und sie es nur durch die Medien)?Gut, daß Du Deinen Klammersatz noch dazugefügt hast. Denn der Nachweis einer strafrechtlichen Verantwortung nach DDR-Recht (das damals ja für ihn galt), die heute noch nicht verjährt ist, wäre wohl nicht möglich, selbst wenn er erweislich IM gewesen wäre. Die Frage wäre eher, ob er dann sein Anwaltspatent und seinen Abgeordnetenstatus behalten könnte. Das hat aber mit einem Strafprozeß nichts zu tun.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."