Zitat:Trotzdem gelingt es dem Großteil der Strafverteidiger in einem Prozess ohne solche Fehler auszukommen, da sie im Rahmen ihrer Ausbildung genau lernen (müssen), was sie dürfen und was nicht.Der Großteil der Strafverteidiger musste auch nie am Stammheimprozess teilnehmen. Wie der Artikel der bpb-Artikel glaubhaft schildert, war es da mit der Rechtsstaatlichkeit insgesamt nicht weit her. (Wobei die RAF-Terroristen lebenslängliche Haft nichtsdestoweniger verdient hatten.)
Zitat:Merkwürdig finde ich aber, dass nicht etwa die Aussage widerlegt wurde, sondern dass das ZDF sie nicht mehr verbreiten darf, weil sie nicht genügend belegt ist. Eigenartig.Unschuldsvermutung?