21.12.2011, 22:35
(17.12.2011, 18:33)Zurgrimm schrieb: Ob er Opfer eines Justizirrtums oder eines unfairen Prozesses geworden ist, vermag ich aber natürlich nicht zu beurteilen. Ich war ja nicht dabei.Das kann man letzlich nie ausschließen, selbst wenn man dabei war. Allerdings habe ich nichts derartiges vernommen, sodass ich davon ausgehe, dass das Urteil so gerechtfertigt war.
(17.12.2011, 18:33)Zurgrimm schrieb:Naja, so wohlwollend ihm gegenüber bin ich jetzt nicht. Zu dem Zeitpunkt, als Ströbele die RAF unterstützt hatte, hatte sie bereits gemordet, und das ziemlich rücksichtslos. Wenn ich eine solche Organisation am Leben halte, muss ich wenigstens damit rechnen, dass sie das, was sie bisher getan hat, auch weiterhin tut. Und damit übernehme ich moralisch Verantwortung für das, was später noch passieren kann.(17.12.2011, 10:14)Wolverine schrieb: Die Taten dürfen nicht zu heftig (1) gewesen sein, was bei Ströbele schon kritisch ist; und es muss, vor allem wenn es sich um Taten mit politischen Bezug handelt, klar zu erkennen sein, dass der Betreffende seinen Fehler einsieht (2), die Verantwortung dafür übernommen hat (3), und man damit rechnen kann, dass das nicht wieder vorkommt (4). Und keinen dieser 3 weiteren Punkte kann ich bei Ströbele guten Gewissens bejahen.Das sehe ich ein wenig anders: Zu (1) glaube ich eigentlich nicht, daß er wirklich Mordanschläge begünstigen wollte. Seine Beteiligung an solchen war jedenfalls auch nur sehr mittelbar. Insofern finde ich eine solche Unterstützung noch im Rahmen dessen, was man "vergeben" kann.
(17.12.2011, 18:33)Zurgrimm schrieb: Zu (2) denke ich, daß er heute weiß, daß die RAF (und er mit der Unterstützung) den falschen Weg gegangen ist. Das ist aus der Aussage, daß das ein "schwieriges Kapitel" sei, ja auch herauszulesen. Sicher hat er keine öffentliche 180 °-Kehrtwende gemacht.Also zu sagen, die Zeit sei "ein schwieriges Kapitel" gewesen, ist mir eindeutig zu wenig. Überprüfe mal selbst an einigen (gescheiterten) Politikern der jüngeren oder ferneren Vergangeheit, welchen Eindruck ein solcher Satz auf Dich machen würde. Wenn nun Guttenberg zu seiner Promotion sagen würde: "War ein schwieriges Kapitel". Wär das für Dich ein Schuldeingeständnis und ein Einsehen? Denn ich lese das nicht heraus.
(17.12.2011, 18:33)Zurgrimm schrieb: Aber man muß auch in Rechnung stellen, daß er gerade als Politiker sehr vorsichtig mit öffentlichen Schuldeingeständnissen sein muß. Die können ihn schneller seine Ämter kosten, als das Herunterspielen und Verschleiern. Ich kann es ihm nachsehen, daß er da nicht seine Karriere als Parlamentarier dem "reinen Tisch" opfert.Nunja, zunächst mal hat es Fischer ja geschafft, sich halbwegs glaubwürdig von seinen bisherigen Taten zu distanzieren, Ströbele hingegen hat nichtmal einen Versuch unternommen. Sicherlich wäre es das Beste gewesen, soetwas vor dem Beginn der politischen Karriere (nachslesbar) zu tun. Trotzdem muss ich auch an einen Politiker in Amt und Würden gewisse Ansprüche stellen. Und dazua gehört, sich mit seiner Vergangenheit auseinandersetzen zu können. Und es nicht mit dem Hinweis "jetzt könnte es mir schaden" zu unterlassen. Von anderen wird dies im Zusammenhang mit Skandalen ja auch verlangt und es wird regelmäßig kritisiert, wenn da jemand zu zögerlich vorgeht.
(17.12.2011, 18:33)Zurgrimm schrieb: Zu (3) finde ich, er hat strafrechtlich die Verantwortung für seine Taten übernommen. Mehr ist von ihm insoweit nicht zu verlangen, um die Sache irgendwann mal als abgeschlossen zu betrachten.Juristisch: ja; politisch/moralisch: nein. Und ich finde durchaus, dass man von ihm eine Entschuldigung oder ein Bedauern, gerichtet an die Hinterbliebenen des deutschen Herbstes erwarten könnte ...
(17.12.2011, 18:33)Zurgrimm schrieb: Und in Bezug auf (4) bin ich fest davon überzeugt, daß Herr Ströbele heute - mit all der Altersweisheit, die er erlangt hat - keine terroristische Vereinigung mehr unterstützen würde (jenseits der normalen anwaltlichen Verteidigung).Also mal davon abgesehen, dass das eher eine Vermutung ist. Angesichts seiner jüngsten Taten neige ich stark zu der Annahme, dass er dem Altersstarrsinn anheim gefallen ist. Altersmilde kann man in jedem Fall ausschließen

(17.12.2011, 18:33)Zurgrimm schrieb: Auch wenn ich seine politischen Positionen großteils nicht teile, steht seine Vergangenheit als RAF-Unterstützer in den 1970er Jahren seiner heutigen Integrität aus meiner Sicht nicht entgegen. Wie für viele Grüne dürften auch seine "wilden Jahre" heute vorbei und er ethisch durch seine langjährige Parlamentsarbeit gereift sein. - In den Kopf eines Menschen kann man aber natürlich nie hineinsehen.Was ich so von ihm mitbekomme, hab ich eher den Eindruck, er gibt den unbeugsamen Verfechter "alter Ideale" (Hausbesetzer etc.). Ob seine wilden Jahre wirklich vorbei sind ... . In jedem Fall hab ich starke Bauchschmerzen bei dem Gedanken, ihn in verantwortlicher Position in Gremien in der Politik zu sehen.
(17.12.2011, 18:33)Zurgrimm schrieb:Das ist für mich keine Entschuldigung: Dass im Vertrauensverhältnis kleinere Fehler passieren können und wie die geahndet werden, zeigt ja oben verlinkter Lawblog-Post. Trotzdem gelingt es dem Großteil der Strafverteidiger in einem Prozess ohne solche Fehler auszukommen, da sie im Rahmen ihrer Ausbildung genau lernen (müssen), was sie dürfen und was nicht. Für mich bleibt da nur die Konsequenz übrig, dass Ströbele das alles mit voller Absicht und im Wissen um seine Strrafbarkeit getan hat. Auch wenn er sich hinterher versucht, herauszureden.(17.12.2011, 10:14)Wolverine schrieb: Erschwerend kommt hinzu, dass er seine (Anwalts-) Privilegien bewusst missbraucht hat, was mir Sorgen dahingehend bereitet, ihn jetzt mit den umfangreichen Priviligien eines Abgeordneten zu sehen.Es ist richtig, daß dieser Mißbrauch der besonderen Stellung des Rechtsanwalts im Rechtsstaat in gesteigerter Weise verwerflich ist. Gleichwohl muß man auch sehen, daß gerade ein Strafverteidiger immer stark gefährdet ist, sich strafbar zu machen, wenn er seinem Mandanten zuviel hilft. Und ein Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt muß wohl bestehen.
(17.12.2011, 18:33)Zurgrimm schrieb:Für mich fällt das schon unter "schief gelaufen", denn so sollten Strafprozesse in D nicht ablaufen. Nicht zuletzt, weil man Angeklagten, die fest mit einer sehr langen Haftstrafe rechnen, kaum noch mit etwas drohen kann. Daher wurde in der Strafprozessordnung hinterher auch einiges geändert (was Rabenaas ja schon angedeutet hat, "dass es so nicht geht")(17.12.2011, 10:14)Wolverine schrieb: Die grenzenlose Respektlosigkeit der Angeklagten bis hin zur völligen Missachtung des Gerichts und damit auch unserer Gesellschaftsordnung war noch so ein Punkt. Jedes erdenklich Rechtsmittel wurde bis zur Absurdität missbraucht.Das ist zwar richtig, stellt aber auch keine Schwäche des Rechtsstaates dar. Wegen dieser Respektlosigkeiten wurden ja mehrfach Ordnungsmittel verhängt im Stammheim-Prozeß. Mehr kann das Gericht da kaum tun. Man muß die Angeklagten nehmen, wie sie sind. Insofern ist da nichts "schief gelaufen".
(17.12.2011, 18:33)Zurgrimm schrieb: Soweit ich weiß, wurde es dem ZDF gerichtlich untersagt, diese Behauptungen von Frau Birthler zu verbreiten:Hab ich garnicht mitbekommen, dass Gysi da auch geklagt hat, obwohl es zu erwarten war. Merkwürdig finde ich aber, dass nicht etwa die Aussage widerlegt wurde, sondern dass das ZDF sie nicht mehr verbreiten darf, weil sie nicht genügend belegt ist. Eigenartig.
http://www.satundkabel.de/index.php/comp...aeusserung
(17.12.2011, 18:33)Zurgrimm schrieb:In meiner Ausgangsfrage bin ich ja explizit davon ausgegangen, dass jemand genau das gleiche getan hätte wie Ströbele damals!(17.12.2011, 10:14)Wolverine schrieb: Vielleicht sollten wir nochmal zum Ursprung dieser Disskussion zurückehren. Beim Vergleich ging es ja nicht um die beiden Terrororganisationen selbst, sondern um Frage, ob die Unterstützung der NSU vergleichbar mit dem wäre, was Ströbele auf dem Kerbholz hat.Für die Frage, ob man das vergleichen kann, kommt es aber doch letztlich auf die Intensität der Unterstützung an ...
Und da bin ich der Meinung, dass man das durchaus vergleichen kann.