18.12.2011, 12:30
(17.12.2011, 10:14)Wolverine schrieb:Ach, was letzten Endes tatsächlich als "Unterstützung" gilt, muss man aber echt nicht so genau nehmen...(16.12.2011, 10:17)Zurgrimm schrieb: Um eine terroristische Vereinigung zu unterstützen hätte er wohl nichtmal im Detail über den Inhalt der Nachrichten informiert sein, geschweige denn die RAF aktiv beraten haben müssen ...Nein, alleine das wäre schon ausreichend gewesen. Für die Strafzumessung des Richters dürfte es trotzdem eine entscheidende Rolle gespielt haben. Aber es ging ja eigentlich um die Frage, ob ich mit der "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" übertreibe.
Great people care.