09.12.2011, 19:19
(06.12.2011, 23:15)Alpha Zen schrieb: (...) samt Ausweiskopie per Post an die Bahn schickt. (...)
Dazu dieses als Anmerkung am Rande:
(...) Einen Schritt weiter in die falsche Richtung geht die Praxis, vom Ausweis eine Fotokopie anzufertigen. Dies ist eigentlich nur in besonderen Fällen erlaubt, die gesetzlich geregelt sind, etwa bei der Eröffnung eines Bankkontos. Zum Umgang mit dem Fotokopierunwesen, das nicht von § 14 des Personalausweisgesetzes gedeckt ist, heißt es in der Gesetzesbegründung des Innenministeriums ausdrücklich:
" § 14 stellt klar, dass die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen darf. Dies sind für nichtöffentliche und öffentliche Stellen der elektronische Identitätsnachweis und für zur hoheitlichen Identitätsfeststellung berechtigte Behörden der Abruf der elektronisch gespeicherten Daten einschließlich der biometrischen Daten. Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung ("scannen") von Ausweisdaten oder den maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden." (...)
Den ganzen Text gibt ´s bei Heise-Online.
Und Tod grinste, genau genommen blieb ihm aber auch gar nichts anderes übrig...