(30.11.2011, 04:59)Wolverine schrieb: Ich vertraue da dem Bundeswahlleiter einfach mal.Das tue ich ja auch. Seine Meinung ist für die Praxis (von Bundeswahlen) ja auch maßgeblich. Ich wollte damit nur zum Ausdruck bringen, daß ich das so absonderlich finde, daß ich mir gut vorstellen kann (oder zumindest vorstellen möchte), daß das eigentlich nicht mit unseren Wahlgrundsätzen (Geheimheit der Wahl, Öffentlichkeit iSv Nachprüfbarkeit) in Einklang steht und mithin im Ernstfall noch eine vernünftigere Instanz das letzte Wort hätte, wenn sich mal jemand beschweren sollte. - Vielleicht lassen unsere Wahlgesetze so einen Schwachsinn aber auch wirklich zu.
"Haut die Säbel auffe Schnäbel."