29.11.2011, 11:48
(29.11.2011, 10:35)Rabenaas schrieb:Über den Einzelfall würden dann wohl Gerichte entscheiden, aber es muss wohl kein Arbeitgeber akzeptieren, wenn unter der fast durchsichtigen Bluse ein T-Shirt mit dem Aufdruck "Mein Arbeitgeber ist beschixxen" durchscheint.(29.11.2011, 07:33)Wolverine schrieb: zum zweiten gibts durchaus Fälle, wo auch Vorschriften zur Unterwäsche sinnvoll sind:Sehr graue Grauzone, wenn Du mich fragst.
- wenn sie durch die Oberbekleidung durchscheint oder sich abzeichnet
(29.11.2011, 10:35)Rabenaas schrieb:Das war aber nicht die Frage, obschon es natürlich richtig ist. Die Frage war, warum sich der Fall so grundlegend von Kantel unterscheidet. Denn:(29.11.2011, 07:33)Wolverine schrieb: Leider gibst Du keine Begründung für Deine Annahme.Wenn ein internationales Unternehmen mit internationaler Kundschaft einen Mitarbeiter beschäftigt, der öffentlich rassistische Ansichten äußert (z.B. indem er entsprechende Organisationen unterstützt), muss man mit Problemen rechnen.
Wenn eine international bekannte Forschungsgesellschaft mit internationalen Kooperationen einen Mitarbeiter beschäftigt, der öffentlich eine gesamte Weltreligion beleidigt, indem er jedes einzelne Mitglied als Ki....fi.... tituliert, muss man auch auch mit Problemen rechnen.