09.11.2011, 21:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.11.2011, 21:40 von Malefitzfetz.)

Es wurde lediglich die falsche Hexenprobe angwendet:
[youtube]7kyIFv5aqJ4[/youtube]

Ich plädiere also auf Verfahrensfehler und somit Freispruch!
Nur der Schwabe hat die Gabe! Mir könnet alles außer Hochdeutsch!